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Wissenswertes rund um den Minijob für Minijobber

Viele Menschen in Deutschland gehen einer oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen nach. Arbeitssuchende können sich so etwas dazuverdienen, während Rentner/innen ihre Rente aufbessern. Aber auch klassische Arbeitnehmer/innen kommen für einen Minijob infrage. Auf diese Art und Weise sichern sie sich ein Nebeneinkommen, das insbesondere in Zeiten steigender Preise sehr hilfreich sein kann.

All diejenigen, die an einem Minijob interessiert sind oder bereits auf geringfügiger Basis arbeiten, sollten sich umfassend über dieses Beschäftigungsmodell informieren. So kennen sie ihre Rechte und können das ganze Potenzial ausschöpfen.

Die verschiedenen Arten des Minijobs

Wenn von einem Minijob die Rede ist, können unterschiedliche Arten der geringfügigen Beschäftigung gemeint sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, erst einmal zu differenzieren. Zunächst sind die folgenden zwei Varianten geringfügiger Beschäftigungen zu nennen:

  • Kurzfristige Beschäftigung
    Im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung dauert das Beschäftigungsverhältnis höchsten drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.
  • Geringfügig entlohnte Beschäftigung
    Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung zeichnet sich dadurch aus, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt die gesetzliche Verdienstgrenze nicht überschreitet.

Letzteres ist die klassische Form eines Minijobs. Hier muss zudem noch zwischen gewerblichen Minijobs und Minijobs im Haushalt unterschieden werden.

Arbeitsrechte im Minijob

Minijobber/innen haben zuweilen den Eindruck, sie seien Arbeitnehmer/innen zweiter Klasse. Sie sollten allerdings wissen, dass sich das Arbeitsrecht auch ausführlich mit geringfügigen Beschäftigungen auseinandersetzt. Minijobber haben umfassende Rechte, die unter anderem die folgenden Aspekte betreffen:

  • Mindestlohn
  • Kündigungsschutz
  • Urlaubsanspruch

Grundsätzlich lässt sich zusammenfassen, dass geringfügig Beschäftigte die gleichen Arbeitsrechte wie Festangestellte in Vollzeit haben. Dafür sorgt der Grundsatz der Gleichbehandlung.

Das sind die Nachteile geringfügiger Beschäftigungen für Minijobber/innen

Der einfache Zugang zu entsprechenden Stellen sowie die Tatsache, dass das Arbeitsrecht auch Minijobber/innen schützt, lässt geringfügige Beschäftigungen in keinem schlechten Licht erscheinen. Minijobber/innen sollten sich aber bewusst machen, dass dieses Modell vor allem für Arbeitgeber vorteilhaft ist. Als Minijobber/in muss man einige Nachteile im Vergleich mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen in Kauf nehmen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • keine automatische Kranken- und Pflegeversicherung
  • geringe Rentenansprüche

Der Arbeitsvertrag im Minijob

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Minijobber zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber in der Praxis erweist sich ein mündlicher Arbeitsvertrag immer wieder als problematisch. Außerdem sind die wesentlichen Aspekte der Beschäftigung ohnehin schriftlich festzuhalten. Daher sollten Minijobber einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber abschließen. Wird dieser verweigert, sollte man misstrauisch werden und zumindest darüber nachdenken, von dem Job Abstand zu nehmen.

Hier erhalten Minijobber/innen Informationen und Unterstützung

In Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungen ergeben sich für Interessierte beziehungsweise Minijobber/innen vielfach einige Fragen beziehungsweise Unsicherheiten. Verschiedene Stellen stehen ihnen gegebenenfalls mit Rat und Tat zur Seite. So kann man sich an die folgenden Stellen wenden:

  • Steuerberater/innen
  • Arbeitsagentur
  • Minijob-Zentrale
  • Wohlfahrtsverbände

Checkliste: So findet man einen Minijob

All diejenigen, die Minijobber werden wollen und nach der passenden Stelle suchen, können auf unterschiedliche Art und Weise fündig werden. Die folgende Checkliste liefert einige Anhaltspunkte und kann so zu einer erfolgreichen Jobsuche beitragen:

  • Mund-zu-Mund-Propaganda
  • Aushänge am Schwarzen Brett
  • Ausschreibungen in Social Media
  • Online-Jobbörsen
  • Stellenangebote in der Lokalpresse

5 Tipps für Menschen mit mehreren Minijobs

Es ist möglich und erlaubt, mehreren Minijobs nachzugehen. Viele Menschen haben auch einen Hauptjob und nutzen eine geringfügige Beschäftigung als Nebenverdienst. Die Organisation mehrerer Arbeitsstellen kann zuweilen herausfordernd sein. Die folgenden Tipps sollten daher Beachtung finden:

  • Beachten Sie, dass Sie neben Ihrem Hauptjob nur einen Minijob haben dürfen!
  • Berücksichtigen Sie, dass mehrere Minijobs bei demselben Arbeitgeber zusammengefasst werden und somit zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis führen!
  • Zwei oder mehr Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern sind problemlos möglich!
  • Bedenken Sie, dass die Verdienstgrenze für alle Minijobs zusammen gilt!
  • Wenn Sie sich in einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, gilt das für alle Minijobs!

FAQ

Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt aktuell bei 538 Euro (Stand 07/2024).

Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen wird zuweilen angepasst. Wer sich fragt, wie viel man verdienen kann, sollte daher die aktuelle Verdienstgrenze recherchieren.

Minijobs werden pauschal versteuert.

Vom Minijob-Verdienst müssen Minijobber keine Steuern mehr zahlen, da der Arbeitgeber bereits eine Pauschalsteuer abgeführt hat. Daher ist es auch nicht erforderlich, den Minijob in der Steuererklärung anzugeben.

Der Arbeitgeber des Hauptjobs muss über einen Minijob informiert werden.

Minijobber mit Hauptjob müssen ihren Arbeitgeber über den Minijob informieren. Sie brauchen nicht zwingend die Genehmigung, dürfen es aber nicht versäumen, den Arbeitgeber über den Nebenjob in Kenntnis zu setzen.