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Minijob für 520 Euro – so viele Stunden darfst du arbeiten

All diejenigen, die einem Minijob nachgehen, müssen um die Verdienstgrenze von aktuell 520 Euro monatlich wissen. Dadurch wird der Minijob seinem Konzept als geringfügig entlohnte Beschäftigung gerecht. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie viele Stunden eine solche geringfügige Beschäftigung umfassen darf. Hier erfahren Interessierte alles Wissenswerte und können sich ein genaues Bild von der Verdienstgrenze sowie dem Arbeitsaufwand eines Minijobs machen.

Darin bestehen die Vorteile eines 520-Euro-Jobs

Der große Vorteil eines Minijobs besteht darin, dass man 520 Euro monatlich abgabenfrei verdienen kann. Minijobber müssen weder Lohnsteuer noch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten. Darüber hinaus können sie sich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber muss zwar pauschale Abgaben abführen, als Minijobber bekommt man jedoch sein gesamtes Gehalt überwiesen. Es muss also nicht erst der Nettolohn berechnet werden, denn man erhält einfach die 520 Euro, sofern man die Verdienstgrenze vollkommen ausreizt.

Mehrere Minijobs und die Verdienstgrenze von 520 Euro

Dass Minijobs auf einen Verdienst von höchstens 520 Euro monatlich begrenzt sind, ist allgemein bekannt. Da die Bezahlung auf Stundenbasis erfolgt, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf achten, dass die Verdienstgrenze nicht überschritten wird. In vielen Fällen wird diese aber auch deutlich unterschritten, weil der Minijob nur einen geringen Umfang hat. In solchen Fällen kann es eine Überlegung wert sein, mehrere Minijobs anzunehmen. Die Verdienstgrenze von 520 Euro gilt allerdings nicht pro Minijob, sondern für alle Minijobs zusammen. Daher bedarf es hier einer guten Planung und Kontrolle.

So hat sich die Verdienstgrenze im Minijob entwickelt

Die Bezeichnung 520-Euro-Job wird vielfach als Synonym für geringfügig entlohnte Beschäftigungen verwendet. Dadurch entsteht der Eindruck, die Verdienstgrenze von 520 Euro für Minijobs sei eine absolute Selbstverständlichkeit. Ein Blick zurück zeigt jedoch, dass der gesetzlich definierte Höchstbetrag für das Arbeitsentgelt im Minijob einem stetigen Wandel unterliegt. Beispielsweise 1981 wurde der Höchstbetrag für das Entgelt in einer geringfügigen Beschäftigung auf 390 DM festgelegt. 1999 fand eine Erhöhung auf 630 DM beziehungsweise 325 Euro statt. Zum 1. April des Jahres 2003 erfolgte eine erneute Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 400 Euro. 2013 wurde der Betrag auf 450 Euro angehoben, bevor der möglichste Höchstverdienst im Minijob zum 1. Oktober 2022 auf 520 Euro erhöht wurde.

Checkliste: Hier wird ein 520-Euro-Job angerechnet

Als Empfänger/in von Sozialleistungen kann man einen Minijob gut gebrauchen. Einerseits schafft man die Basis für einen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt, andererseits bessert man seine Finanzen auf. Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein 520-Euro-Job zuweilen angerechnet werden kann. Das trifft vor allem auf die folgenden Leistungen zu:

  • Bürgergeld
  • Wohngeld

Checkliste: Diese Abgaben zahlt der Arbeitgeber bei einem Minijob

Wer einem Minijob nachgeht, macht sich über die Abgaben keine Gedanken, schließlich besteht eine weitgehende Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung. Arbeitgeber müssen allerdings über die Minijob-Zentrale pauschale Abgaben abführen. Die folgende Checkliste liefert diesbezüglich eine Übersicht:

  • Pauschsteuer
  • pauschaler Beitrag zur Rentenversicherung
  • pauschaler Beitrag zur Krankenversicherung
  • Umlage U1 als Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit des Minijobbers
  • Umlage U2 als Ausgleich für Aufwendungen bei Schwangerschaft beziehungsweise Mutterschaft des Minijobbers
  • Insolvenzgeldumlage
  • Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung

Zusätzlich kann man als Minijobber noch einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen, um entsprechende Ansprüche zu erwerben.

5 Tipps rund den Verdienst im Minijob

Geringfügig Beschäftigte sollten die Versicherungsfreiheit zu schätzen wissen, denn dadurch entfallen viele Abgaben. Der Arbeitgeber zahlt lediglich Pauschalen, während der Arbeitnehmer nicht zusätzlich belastet wird. Gleichzeitig tun Minijobber gut daran, die folgenden Tipps zu befolgen, um das Maximum für sich herauszuholen:

  • Verzichten Sie auf eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, um Ansprüche in der gesetzlichen Rente zu erwerben!
  • Beachten Sie, dass bis zu zwei Überschreitungen der Verdienstgrenze im Jahr unproblematisch sind!
  • Seien Sie sich bewusst, dass das monatliche Entgelt auf keinen Fall 1.040 Euro überschreiten darf!
  • Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich über die aktuelle Minijob-Verdienstgrenze!
  • Seien Sie bei mehreren Minijobs besonders vorsichtig und achten Sie darauf, dass die Minijob-Grenze von 520 Euro monatlich nicht überschritten wird!

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Als Minijobber/in sollte man die gesetzlich festgelegte Verdienstgrenze stets im Hinterkopf haben. Gleichzeitig sollte man die Regeln kennen und den folgenden Tipp aus unserer Redaktion beherzigen.

Freuen Sie sich über Einmalzahlungen!

Bezahlte Überstunden, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen sind willkommene Zusatzeinnahmen für Arbeitnehmer. Auch Minijobber können sich darüber freuen, denn solange sie nicht mehr als zweimal im Jahr die Verdienstgrenze überschreiten und dabei nie über 1.040 Euro kommen, ist der Status als geringfügige Beschäftigung nicht gefährdet. Im Zweifelsfall kann man sich an die Minijob-Zentrale oder eine Anwaltskanzlei wenden.

FAQs

Wie viele Stunden darf man bei einem 520-Euro-Job arbeiten?

Die Zahl der Arbeitsstunden ist im Falle eines Minijobs nicht begrenzt. Der Gesetzgeber definiert lediglich eine Verdienstgrenze. Da die Bezahlung pro Stunde erfolgt, ist der jeweilige Stundenlohn für die maximale Stundenzahl ausschlaggebend.

Was passiert, wenn die Verdienstgrenze überschritten wird?

Ein gelegentliches und unvorhergesehenes Überschreiten der Verdienstgrenze ist noch kein großes Problem. Wenn die Verdienstgrenze aber mehr als zwei Mal im Kalenderjahr beziehungsweise regelmäßig überschritten wird, handelt es sich um keinen Minijob mehr. Stattdessen kann es sich um einen sogenannten Midijob handeln.

Worum handelt es sich bei einem Midijob?

Midijobs sind Beschäftigungen, die über der Geringfügigkeitsgrenze des Minijobs liegen. Aktuell trifft dies auf Jobs zu, deren monatliches Entgelt zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro liegt. Es besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung, während zudem keine Steuervergünstigung Anwendung findet. Allerdings gibt es eine volle soziale Absicherung bei gleichzeitig prozentual niedrigeren Abgaben im Vergleich zu einem klassischen Arbeitsverhältnis.

Wann wird die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst?

All diejenigen, die sich mit der Historie des Minijobs befassen, stellen fest, dass die Verdienstgrenze immer wieder angehoben wurde. Dadurch sollte auf die sich wandelnden Lebensverhältnisse der Arbeitnehmer reagiert werden. Auch die aktuelle Grenze von 520 Euro ist nicht in Stein gemeißelt und wird früher oder später steigen. Minijobber sollten daher die Rechtslage im Blick haben und sich stets über Neuerungen informieren.

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