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Minijob und Krankmeldung – das passiert, wenn Minijobber krank werden

Wenn man erkrankt und nicht arbeiten kann, gilt man als arbeitsunfähig und muss seinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Das gilt nicht nur für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Minijobber. Das Arbeitsrecht gilt für alle, sodass auch geringfügig Beschäftigte in den Genuss einer Lohnfortzahlung kommen. Der Arbeitgeber kann einen Ausgleich dafür erhalten, indem er die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See in Anspruch nimmt.

Wenn es um eine Krankmeldung im Minijob geht, greift zwar grundsätzlich das deutsche Arbeitsrecht, aber es kommt trotzdem immer wieder zu Verunsicherung. Nachfolgend finden sich ausführliche Informationen darüber, was passiert, wenn Minijobber krank werden. Es lohnt sich, sich in das Thema einzulesen.

Die Krankmeldung als Minijobber/in

Zunächst ist festzuhalten, dass auch Minijobber zu einer Krankmeldung verpflichtet sind, wenn sie mehr als drei Tage wegen Krankheit ausfallen. Zu diesem Zweck benötigen sie ein ärztliches Attest, dass die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Dank des eAU-Verfahrens können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nun bequem elektronisch abrufen. Als Arbeitnehmer muss man die Krankmeldung allerdings mitteilen.

Die Lohnfortzahlung im Minijob

Im Krankheitsfall haben Minijobber ebenso wie andere Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Man muss sich somit nicht sorgen, dass die Erkrankung zu finanziellen Schwierigkeiten führt, schließlich wird man weiterhin bezahlt. Es besteht auch kein Grund, krank arbeiten zu gehen. Stattdessen sollte man sich auskurieren und gut erholen. Wissenswert ist allerdings, dass die Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers auf maximal sechs Wochen begrenzt ist. Krankengeld gibt es anschließend nicht, da man als Minijobber keine Ansprüche gegenüber der Krankenkasse geltend machen kann.

Checkliste: So erhalten Arbeitgeber einen Ausgleich bei Krankheit eines Minijobbers

Auch im Falle einer geringfügigen Beschäftigung sind Arbeitgeber zu einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet. Das kann für den Betrieb sehr belastend sein, weshalb es die Möglichkeit gibt, einen Ausgleich zu erhalten. Die Minijob-Zentrale hält entsprechende Formulare bereit, sodass sich ein Ausgleich leicht beantragen lässt. Wer am U1-Ausgleichsverfahren teilnimmt, kann den Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit eines Minijobbers wie folgt beantragen:

  • Minijobber wie gewohnt bezahlen
  • Erstattungsantrag über die Lohnabrechnungssoftware stellen
  • gegebenenfalls Nachweise einreichen

Checkliste: das sollten Minijob-Arbeitgeber in Zusammenhang mit der elektronischen Krankmeldung beachten

Die elektronische Krankmeldung ist seit dem 1. Januar 2023 Pflicht. Dementsprechend müssen Arbeitnehmer ihre AU nicht mehr beim Arbeitgeber einreichen, sondern sich dort lediglich krankmelden. Als Arbeitgeber eines Minijobbers sollte man in Zusammenhang mit der elektronischen Krankmeldung einige Punkte beachten. Die folgende Checkliste liefert diesbezüglich eine Übersicht:

  • Abfrage der Krankenversicherung im Personalfragebogen
  • Hinterlegung der Krankenversicherung im Lohnabrechnungsprogramm
  • eigenständiger Abruf der eAU über die Software
  • kein verpflichtendes eAU-Verfahren für Privathaushalte

5 Tipps für Minijobber im Krankheitsfall

Eine Erkrankung, die zu einer zeitweisen Arbeitsunfähigkeit führt, ist für alle Beteiligten ein Ärgernis. Gesundheit ist allerdings keine Selbstverständlichkeit, denn man kann jederzeit krank werden. Diejenigen, die sich mit einem Minijob etwas dazuverdienen, befürchten zuweilen Einbuße und daraus folgende finanzielle Schwierigkeiten. Trotzdem sollten sie nicht krank arbeiten und sich auskurieren. Weiterhin tun sie gut daran, die folgenden Tipps zu befolgen:

  • Melden Sie sich umgehend im Betrieb krank!
  • Dank des eAU-Verfahrens müssen Sie Ihre Krankmeldung nicht mehr selbst einreichen!
  • Denken Sie daran, dass Sie bei einem Minijob im Haushalt Ihre Krankmeldung doch wie gewohnt spätestens am vierten Tag abgeben müssen!
  • Seien Sie sich bewusst, dass eine fehlende Krankmeldung im Minijob zu einer Lohnkürzung führen kann!
  • Stehen Sie für Ihre Rechte ein, denn auch als Minijobber haben Sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Wenn ein Minijobber krank wird und nicht arbeiten kann, wirft dies vielfach Fragen auf. Vor allem unter geringfügig Beschäftigten besteht vielfach der Irrglaube, sie hätten keinerlei Ansprüche. Das begünstigt wiederum eine Benachteiligung. Um dies zu vermeiden, sollte man den folgenden Tipp aus unserer Redaktion beherzigen.

Befassen Sie sich mit Ihren Rechten als Minijobber im Krankheitsfall!

Auch als Minijobber/in kann man krank werden und hat dann Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Dass das vielen Menschen nicht bewusst ist, liegt daran, dass geringfügig Beschäftigte ihre Rechte oftmals nicht kennen. Das gilt es jedoch zu vermeiden. Daher sollte man sich als Minijobber beispielsweise bei der Minijob-Zentrale eingehend über die Rechtslage informieren. So weiß man, dass eine Krankmeldung im Minijob keineswegs automatisch zu einem Verdienstausfall führen muss.

Wann können geringfügig Beschäftigte wegen Krankheit gekündigt werden?

Es kommt leider zuweilen vor, dass Minijobber im Krankheitsfall die Kündigung erhalten. Dies ist allerdings nicht zulässig. Ebenso wie andere Arbeitnehmer können auch geringfügig Beschäftigte nur unter bestimmten Voraussetzungen wegen Krankheit entlassen werden. Unzumutbare Fehlzeiten, eine negative Prognose und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers können eine Kündigung wegen Krankheit begründen. Als Minijobber sollte man zudem wissen, dass man leichter gekündigt werden kann, wenn der Betrieb maximal zehn Mitarbeitende beschäftigt oder das eigene Beschäftigungsverhältnis nicht länger als sechs Monate andauert.

FAQs

Wie lange erfolgt eine Lohnfortzahlung für Minijobber/innen?

Dass arbeitsunfähig erkrankte Minijobber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, sollte allen Beteiligten bewusst sein. Es stellt sich aber die Frage, wie lange es Geld gibt. Grundsätzlich kann die Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Beschäftigung bereits mehr als vier Wochen besteht.

Wie hoch ist die Lohnfortzahlung im Minijob?

Nicht nur die Dauer, sondern auch die Höhe der Lohnfortzahlung im Minijob ist für geringfügig Beschäftigte von großem Interesse. Während der bis zu sechs Wochen dauernden Frist entspricht die Lohnfortzahlung dem regelmäßigen Verdienst. Der Minijobber hat somit zunächst keine Einbuße, weil er erkrankt ist und nicht arbeiten kann.

Warum erhalten Minijobber/innen kein Krankengeld?

Nach der maximal sechswöchigen Lohnfortzahlung können geringfügig Beschäftigte im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern kein Krankengeld beziehen. Die Versicherungsfreiheit des Minijobs bezieht sich unter anderem auch auf die Krankenversicherung, sodass kein Krankenversicherungsschutz durch die Ausübung eines Minijobs begründet wird. Folglich erhalten geringfügig Beschäftigte kein Geld aus der Krankenversicherung.

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