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Minijob Mindestlohn 2023 – Wissenswertes für Minijobber/innen rund um den Mindestlohn

Die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns hat vor einigen Jahren für große Aufmerksamkeit in Deutschland gesorgt. Dennoch sind sich viele Menschen nicht bewusst, dass der Mindestlohn auch im Minijob gilt. Geringfügig Beschäftigte tun somit gut daran, sich mit dem Thema zu befassen. Hier erfahren sie viel Wissenswertes und können sich ein Bild von der Situation machen.

Darum handelt es sich bei dem Mindestlohn

Da es sich bei dem Mindestlohn um eine noch recht junge Einrichtung in Deutschland handelt, wirft dieser vielfach Fragen auf. Zunächst geht es um eine konkrete Definition des Begriffs, um zu verstehen, worum es sich dabei genau handelt. Der Mindestlohn ist das gesetzlich festgelegte Mindestarbeitsentgelt pro Stunde, das nicht unterschritten werden darf. Ein geringerer Stundenlohn ist demnach nicht zulässig.

Diese Arten von Mindestlöhnen gibt es in Deutschland

Wenn es um den Mindestlohn in Deutschland geht, ist festzuhalten, dass es verschiedene Arten von Mindestlöhnen gibt. Man denkt zwar stets zuerst an den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes, die folgenden Varianten müssen gegebenenfalls allerdings auch berücksichtigt werden:

  • Branchenmindestlohn
  • Mindestlohn für die Pflegebranche
  • Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer
  • Vergabemindestlohn

Checkliste: Diese Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es

Das Mindestlohngesetz, Tarifverträge, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Vergabegesetze der Länder sind die gesetzlichen Grundlagen für den Mindestlohn in Deutschland. Grundsätzlich gilt der jeweilige Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse, sodass auch Minijobber/innen von dieser Mindestvergütung profitieren. Dennoch gibt es gewisse Ausnahmen, die man kennen sollte. Die folgende Checkliste bietet einen Überblick über die Ausnahmen vom Mindestlohn:

  • Auszubildende
  • Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten
  • freiwillige Praktikantinnen und Praktikanten (bei bis zu drei Monaten Dauer)
  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ehrenamtler/innen

5 Tipps rund um den Mindestlohn im Minijob

In der Regel greift der Mindestlohn auch im Minijob, sodass auch geringfügig Beschäftigte davor geschützt werden, ausgebeutet zu werden. Man sollte sich allerdings nicht blind auf den Arbeitgeber verlassen, sondern selbst informieren. Die folgenden Tipps können im Umgang mit dem Mindestlohn im Minijob sehr hilfreich sein:

  • Hinterfragen Sie, ob für Sie eine Ausnahme vom Mindestlohn gilt!
  • Informieren Sie sich, ob in Ihrem Minijob gegebenenfalls ein spezieller Mindestlohn gilt!
  • Beachten Sie, dass der vereinbarte Stundenlohn in Verbindung mit der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen Ihre Arbeitszeit begrenzt!
  • Kontrollieren Sie die Lohnabrechnung, um sicherzustellen, dass Sie nach Mindestlohn bezahlt werden!
  • Lassen Sie sich gegebenenfalls bei der Minijob-Zentrale über den Mindestlohn im Minijob beraten!

FAQs

Wie wirkt sich der Mindestlohn im Minijob auf die Arbeitsstunden aus?

Im Allgemeinen ist der Umfang einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht begrenzt, da nur die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat ausschlaggebend für den Status als Minijob ist. Durch den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro (2023) gibt es aber dennoch eine Begrenzung der Arbeitsstunden. Wer als Minijobber lediglich den Mindestlohn erhält, darf somit maximal 43,3 Stunden pro Monat arbeiten, da ansonsten die Verdienstgrenze überschritten wird.

Welche Zuwendungen und Zulagen werden auf den Mindestlohn angerechnet?

In Zusammenhang mit dem Mindestlohn im Minijob kommt immer wieder die Frage auf, welche Zuwendungen und Zulagen angerechnet werden. Grundsätzlich setzt die Anrechnung voraus, dass es sich um eine Gegenleistung für tatsächlich geleistete Arbeit handelt. Ein klassisches Beispiel sind hier Überstunden. Auch Akkordprämien sind anrechenbare Verdienstanteile. Auf Trinkgeld oder einen Nachtzuschlag trifft das dahingegen nicht zu.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2023?

Die Höhe des Mindestlohns ist nicht in Stein gemeißelt und wird immer wieder angepasst. Zum 1. Oktober 2022 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Dieser gilt brutto je Zeitstunde und hat auch 2023 Bestand. In einzelnen Branchen oder auch aufgrund spezieller Tarifverträge kann der geltende Mindestlohn aber auch höher sein.