Arbeitslos und Minijob – das müssen Arbeitslose in Sachen Minijob wissen

Arbeitssuchende haben in der Regel viel Zeit, aber kein eigenes Einkommen. Sie sind auf staatliche Unterstützung angewiesen und verlieren mitunter die Struktur ihres Alltags. Solange die Arbeitssuche anhält, kann ein Minijob eine gute Lösung sein. Allerdings müssen Arbeitslose auch einiges beachten, wenn sie einem Nebenjob nachgehen möchten. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls auch beraten zu lassen.
Minijob und Arbeitslosengeld I
Wer über die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I bezieht, kann die Zeit der Arbeitslosigkeit beispielsweise für einen Nebenjob nutzen. Arbeitssuchende, die keine Abzüge riskieren wollen, müssen wissen, dass die monatliche Hinzuverdienstgrenze bei 165 Euro liegt. Außerdem muss die Tätigkeit einen regelmäßigen Umfang von weniger als 15 Stunden pro Woche aufweisen, da ansonsten der Status als Arbeitsloser nicht mehr gegeben ist.
Minijob und Bürgergeld
Als Empfänger/in von Bürgergeld hat man nur wenig Geld zur Verfügung, schließlich erhält man lediglich die Grundsicherung, um das Existenzminimum abzusichern. Arbeitslose, die einerseits Schwierigkeiten haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, andererseits aber einen Minijob ergattern können, sollten diese Gelegenheit nutzen. Ein Hinzuverdienst von bis zu 100 Euro im Monat bleibt anrechnungsfrei. Im Falle einer Überschreitung des Grundfreibetrags, erfolgt eine anteilige Anrechnung auf das Bürgergeld. Abgesehen von dem zusätzlichen Einkommen ist es für Arbeitslose von Vorteil, wenn sie Erfahrungen sammeln und Kontakte knüpfen, indem sie der geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Mitunter ergibt sich daraus die Chance auf ein geregeltes Angestelltenverhältnis.
Checkliste: So meldet man dem Arbeitsamt einen Minijob
Menschen, die Leistungen von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter erhalten, können sich etwas dazuverdienen, indem sie zumindest einem Nebenjob nachgehen. Dabei handelt es sich typischerweise um eine Beschäftigung auf Minijob-Basis. Abgesehen davon, dass die jeweilige anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze beachtet werden muss, darf die Meldung der Beschäftigung auf keinen Fall unterbleiben. Die folgenden Schritte sind dazu erforderlich:
- Nebeneinkommen online per eService anzeigen
- Werbungskosten online anzeigen
- Übermittlung der Bescheinigung über Nebeneinkommen vom Arbeitgeber
5 Tipps für Arbeitslose mit Minijob
All diejenigen, die eine Phase der Arbeitslosigkeit mit einem Minijob überbrücken wollen, sollten das Arbeitsamt unbedingt in Kenntnis setzen. Auch ansonsten sollte man einiges beachten. Die folgenden Tipps können daher sehr hilfreich sein:
- Melden Sie Ihren Nebenjob vorab beim Arbeitsamt an!
- Stellen Sie sicher, dass Sie trotz des Nebenjobs für das Arbeitsamt erreichbar sind!
- Nutzen Sie die jeweilige Verdienstgrenze aus!
- Bedenken Sie, dass Sie Ihren Freibetrag mithilfe der Werbungskosten erhöhen können!
- Lassen Sie sich beim Arbeitsamt und/oder der Minijob-Zentrale rund um Minijobs während der Arbeitslosigkeit beraten!
FAQs
Was passiert, wenn man einen Nebenjob nicht dem Arbeitsamt meldet?
Das Arbeitsamt muss vor der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung über den Minijob informiert werden, sofern der Minijobber Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld bezieht. Erfolgt diese Meldung nicht, kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Eine Strafanzeige wegen Betrugs, die Rückforderung der gezahlten Leistungen sowie eine Sperrung können drohen.
Warum lohnt sich ein Minijob für Arbeitslose besonders?
Unabhängig von der Verdienstgrenze in Höhe von 520 Euro monatlich für geringfügige Beschäftigungen dürfen Arbeitslose nur 100 Euro beziehungsweise 165 Euro im Monat dazuverdienen. Übersteigt ihr Entgelt diesen Betrag, wird es auf die Leistungen vom Arbeitsamt angerechnet. Finanziell lohnt sich ein Nebenjob somit nur bedingt. Arbeitssuchende können trotzdem in besonderem Maße profitieren, denn so finden sie ins Arbeitsleben zurück und können mitunter in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wechseln. Außerdem bieten Minijobs die Gelegenheit, neue Arbeitsbereiche kennenzulernen, was der beruflichen Orientierung sehr zuträglich sein kann.
Worauf müssen Arbeitslose bei einem Minijob in Form einer kurzfristigen Beschäftigung achten?
Arbeitssuchende, die Leistungen vom Arbeitsamt beziehen und einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen möchten, sollten vorsichtig sein. Grundsätzlich gibt es hier zwar keine Verdienstgrenze, für Arbeitslose liegt diese aber bei 520 Euro im Monat. Wer mehr im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung verdient, gilt als berufsmäßig Beschäftigter und verliert mitunter seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.