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Fristen für Minijob-Arbeitgeber

Wer Minijobber/innen beschäftigt, muss seine Arbeitgeberpflichten ernst nehmen. Daher tun Arbeitgeber gut daran, sich mit dem deutschen Arbeitsrecht auseinanderzusetzen. Darüber hinaus bietet sich eine umfassende Recherche mithilfe der Minijob-Zentrale an. Bei dieser Gelegenheit stößt man auf diverse Fristen, die man als Arbeitgeber unbedingt einhalten muss.

Die Anmeldefrist für Minijobber

Wenn es um Fristen in Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungen geht, ist zunächst die Anmeldefrist zu nennen. Als Arbeitgeber muss man jeden Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden, da es sich ansonsten um Schwarzarbeit handelt. Die Anmeldung muss innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der geringfügigen Beschäftigung erfolgen.

Übermittlungs- und Fälligkeitstermine im gewerblichen Minijob

All diejenigen, die einen Minijobber beschäftigen, müssen diesen selbstverständlich bezahlen. Außerdem sind Beiträge an die Minijob-Zentrale fällig. Hier gelten genaue Fristen, die unbedingt einzuhalten sind. Dabei sollte zudem die folgende Differenzierung vorgenommen werden:

  • Übermittlungstermin
  • Fälligkeitstermin

Checkliste: Diese Möglichkeiten zur Beitragszahlung bietet die Minijob-Zentrale

Die Zahlung der Beiträge an die Minijob-Zentrale sollte stets fristgerecht erfolgen. Der Tag der Wertstellung ist hier ausschlaggebend, weshalb man stets einen gewissen Puffer einkalkulieren sollte. Es stellt sich auch die Frage, wie man die Beiträge an die Minijob-Zentrale zahlen kann. Die folgende Checkliste nennt die Optionen, die diesbezüglich zur Verfügung stehen:

  • Lastschrift
  • Überweisung

Bei einer Überweisung muss man stets besonders darauf achten, fristgerecht zu bezahlen. Zudem darf die Angabe des richtigen Verwendungszwecks nicht fehlen. Wer dahingegen am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss nicht befürchten, die Frist zu versäumen. Zu diesem Zweck benötigt die Minijob-Zentrale jedoch ein SEPA-Basislastschriftmandat.

5 Tipps rund um den Beitragsnachweis im gewerblichen Minijob

Der Beitragsnachweis spielt im gewerblichen Minijob eine zentrale Rolle und muss monatlich erstellt und an die Minijob-Zentrale gesendet werden. Hier kommt es auf die fristgerechte Wahrung des Übermittlungstermins an. Der Beitragsnachweis gibt Auskunft über alle Abgaben, die im betreffenden Monat angefallen und abzuführen sind. Passend dazu gibt es folgend fünf kurze Tipps:

  • Nutzen Sie eine moderne Buchhaltungssoftware zur Erstellung des Beitragsnachweises!
  • Beachten Sie, dass der Beitragsnachweis für alle Minijobber gilt und die Abgaben darin als Gesamtbetrag aufgeführt werden!
  • Ziehen Sie für die Lohnbuchhaltung gegebenenfalls einen Steuerberater hinzu!
  • Informieren Sie sich auf der Website der Minijob-Zentrale über die aktuellen Übermittlungs- und Fälligkeitstermine!
  • Nutzen Sie bei gleichbleibenden Abgaben den komfortablen Dauer-Beitragsnachweis!

FAQs

Wo finden Minijob-Arbeitgeber Informationen zu den geltenden Fristen?

Wenn es um die Übermittlung des Beitragsnachweises und die Zahlung der Abgaben geht, müssen sich Minijob-Arbeitgeber stets an die aktuellen Fristen halten. Die Minijob-Zentrale bietet auf ihrer Website eine Übersicht. Zudem stellt sie einen mobilen Kalender zur Verfügung, sodass man keine Frist aus Unwissenheit versäumen muss.

Was passiert, wenn man als Minijob-Arbeitgeber eine Frist versäumt?

Wer sich als Arbeitgeber nicht an die Fristen zur Übermittlung und Fälligkeit der Beiträge hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Eine verspätete Zahlung sorgt für einen Säumniszuschlag. Wird der Beitragsnachweis nicht fristgerecht übermittelt, erfolgt eine Beitragsschätzung durch die Minijob-Zentrale.

Welche Meldungen gibt es bei Minijobs?

Dass in Zusammenhang mit den monatlichen Beiträgen Fristen einzuhalten sind, sollte Minijob-Arbeitgebern bewusst sein. Zudem sollten sie wissen, dass es noch weitaus mehr Meldungen im Minijob gibt. Im Rahmen eines Minijobs mit Verdienstgrenze sind dies die folgenden Meldungen:

  • Anmeldung
  • Jahresmeldung
  • UV-Jahresmeldung
  • Sondermeldung
  • Unterbrechungsmeldung
  • Abmeldung