Skip to main content

Wissenswertes rund um den Minijob für Haushalte

Nicht nur Gewerbebetriebe, sondern auch Privatpersonen kommen als Minijob-Arbeitgeber infrage. Dabei handelt es sich dann um einen Minijob im Haushalt, der sich in einigen Punkten von gewerblichen Minijobs unterscheidet. Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe auf geringfügiger Basis beschäftigen möchten, tun daher gut daran, sich eingehend zu informieren. Im Folgenden erfahren sie viel Wissenswertes und können sich somit einen ersten Überblick verschaffen.

Darum handelt es sich bei einem Minijob im Haushalt

Ein Minijob im Haushalt ist immer dann gegeben, wenn ein Privathaushalt als Arbeitgeber eines Minijobbers fungiert. Die geringfügige Beschäftigung wird von dem privaten Haushalt begründet und findet auch dort statt. Dementsprechend werden Minijobber im Haushalt auch als Haushaltshilfen bezeichnet.

Abgaben und Steuern bei einem Minijob im Haushalt

Private Haushalte, die eine Haushaltshilfe auf geringfügiger Basis beschäftigen, müssen pauschale Abgaben und Steuern abführen. Dabei handelt es sich um pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie um eine Pauschsteuer. Im Vergleich zu gewerblichen Minijobs fallen die Abgaben geringer aus. Nichtsdestotrotz sind diese Pflicht und sollten fristgerecht gezahlt werden. Wer sich dies sparen möchte und eine Haushaltshilfe nicht anmeldet, beschäftigt diese schwarz. Das kann mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen und großen Problemen beispielsweise im Falle eines Unfalls einhergehen.

Das sind die Vorteile eines Minijobs im Privathaushalt

Menschen, die sich Unterstützung im Haushalt wünschen, können externe Dienstleister beauftragen oder eine Haushaltshilfe auf geringfügiger Basis beschäftigen. Letzteres sorgt zwar dafür, dass man als Haushalt zum Arbeitgeber wird, hat aber dennoch einige Vorteile. Zunächst ist hervorzuheben, dass man sich so die richtige Haushaltshilfe aussuchen kann. Da diese in der Wohnung tätig wird, ist ein gewisses Vertrauensverhältnis sehr wichtig. Die niedrigen Pauschalabgaben sowie die simple Anmeldung sind hier ebenfalls zu nennen. Dass man die Kosten der Haushaltshilfe von der Steuer absetzen kann, darf ebenfalls nicht unerwähnt bleiben.

So funktioniert die Anmeldung einer Haushaltshilfe auf geringfügiger Basis

Die Minijob-Zentrale ist die erste Adresse für Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen möchten. Hier erhalten sie nicht nur alle Informationen, sondern können die Haushaltshilfe auch direkt anmelden. Grundsätzlich existieren dafür die folgenden Optionen:

  • online
  • telefonisch
  • postalisch
  • per Fax

Privathaushalte, die ihre Haushaltshilfe anmelden möchten, müssen lediglich das Haushaltsscheck-Formular herunterladen, ausfüllen und auf einem der genannten Wege an die Minijob-Zentrale schicken.

Typische Aufgaben für Minijobber/innen im Haushalt

Dass ein Minijob im Haushalt darin besteht, unterschiedliche Aufgaben im Haushalt zu übernehmen, liegt auf der Hand. Im Folgenden findet sich eine Auswahl der typischen Tätigkeiten:

  • aufräumen und putzen
  • Wäsche waschen
  • Kinderbetreuung
  • Einkäufe
  • Gartenarbeit
  • Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern
  • Betreuung und Versorgung von Haustieren

Checkliste: Diese Angaben sind bei der Anmeldung einer Haushaltshilfe erforderlich

Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen möchten, müssen diese bei der Minijob-Zentrale anmelden. Im Zuge dessen müssen sie einige Informationen mitteilen, damit die Haushaltshilfe angemeldet werden kann. Die folgende Checkliste fasst diese Angaben zusammen:

  • persönliche Daten des Arbeitgebers
  • Steuernummer und Betriebsnummer des Haushalts, sofern bereits vorhanden
  • persönliche Daten der Haushaltshilfe
  • Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe
  • Angaben zur Tätigkeit und zum Entgelt
  • Kontodaten

5 Tipps zur Suche nach geeigneten Minijobbern für den Haushalt

Eine Haushaltshilfe kann im stressigen Alltag eine große Entlastung sein, weshalb es sich lohnen kann, über die Vergabe eines solchen Minijobs nachzudenken. Allerdings lässt man die Person auch in seine eigenen vier Wände und muss dieser großes Vertrauen entgegenbringen. Dass man die Haushaltshilfe mit Bedacht auswählen sollte, steht somit außer Frage. Die folgenden Tipps können helfen, die richtige Haushaltshilfe zu finden:

  • Hören Sie sich in Ihrem Umfeld nach empfehlenswerten Haushaltshilfen um!
  • Machen Sie Aushänge und schalten Sie gegebenenfalls eine Stellenanzeige!
  • Hinterfragen Sie die Erfahrungen und Kompetenzen der Bewerber/innen!
  • Führen Sie zunächst ein ausführliches Gespräch, um einen persönlichen Eindruck zu gewinnen!
  • Vereinbaren Sie zunächst eine Probearbeit!

FAQ

Die Kosten einer privaten Haushaltshilfe können stark variieren.

Wer sich fragt, was eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis kostet, sollte wissen, dass die pauschalen Abgaben überschaubar sind. Außerdem hat man die Ausgabe selbst in der Hand, denn als Arbeitgeber gibt man den Stundenlohn sowie den Umfang der Stelle vor. Entscheidend ist, dass der Mindestlohn nicht unterschritten und die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.

Unter gewissen Umständen können die Kosten einer Haushaltshilfe von der Pflegekasse übernommen werden.

Ältere Menschen, die sich mit der Hausarbeit schwertun, sollten wissen, dass die Kosten einer Haushaltshilfe mitunter von der Pflegekasse übernommen werden können. Sofern mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt wurde, stellt die Pflegekasse zusätzlich zu sonstigen Leistungen einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro zur Verfügung.

Als Alternative zu einer Haushaltshilfe auf Minijob-Basis bieten sich externe Dienstleister an.

Menschen, die einerseits Unterstützung im Haushalt gut gebrauchen können, andererseits aber nicht als Minijob-Arbeitgeber fungieren möchten, können auf eine Alternative ausweichen. Externe Dienstleister können auf Rechnung engagiert werden und sorgen gegebenenfalls für Ordnung und Sauberkeit.