Minijob und Insolvenz

Dass eine Insolvenz eine dramatische Situation sein kann, steht außer Frage. Unternehmen, die in Schieflage geraten und insolvent werden, müssen vielfach den Betrieb einstellen. Dadurch verlieren die Mitarbeitenden ihre Jobs. Aber auch Privatpersonen können insolvent werden und unterziehen sich dann dem Privatinsolvenzverfahren.
Unabhängig davon, ob der Betrieb oder eine Privatperson betroffen ist, beschreibt der Begriff Insolvenz die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Dieser kann seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr gerecht werden und befindet sich folglich in einer Überschuldung. Im Folgenden soll es vor allem um die Auswirkungen einer Insolvenz auf eine geringfügige Beschäftigung gehen.
Minijob trotz Privatinsolvenz
Privatpersonen, die sich vollkommen verschuldet haben und die Rückzahlung nicht mehr leisten können, werden vielfach mit einer Pfändung und anderen Konsequenzen konfrontiert. In Deutschland können sie unter bestimmten Umständen Privatinsolvenz beantragen. Wer dieses Verfahren erfolgreich durchläuft, profitiert von einer Restschuldbefreiung und kann so einen schuldenfreien Neustart wagen. Während der sogenannten Wohlverhaltensphase steht Betroffenen nur ein Freibetrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze zu. Zusätzliches Einkommen wird zum Abbau der Schulden herangezogen.
All diejenigen, die trotz Privatinsolvenz einem Minijob nachgehen, müssen wissen, dass dieser pfändungsfrei ist, denn die betreffende Verdienstgrenze überschreitet nicht den Freibetrag innerhalb der Privatinsolvenz. Diejenigen, die neben dem Hauptjob noch einen Minijob haben, müssen allerdings wissen, dass der betreffende Verdienst bei Überschreitung des Freibetrags an den Insolvenzverwalter gehen kann.
Minijob bei Insolvenz des Arbeitgebers
Wenn es um Minijobs in Zusammenhang mit einer Insolvenz geht, ist längst nicht immer eine Privatinsolvenz des Arbeitnehmers gemeint. Es kommt leider immer wieder vor, dass Unternehmen insolvent werden. Wer in einem solchen Betrieb als Minijobber tätig ist, verliert mitunter plötzlich seinen Job. Der Ausfall des Arbeitsentgelts kann mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten verbunden sein. Hier kann das sogenannte Insolvenzgeld Abhilfe schaffen, das als Ausgleich dient und auch geringfügig Beschäftigten zustehen kann.
Checkliste: So sichern sich Minijobber Insolvenzgeld
Minijobber/innen sind keine Arbeitnehmer/innen zweiter Klasse, sondern haben unter anderem auch Anspruch auf Insolvenzgeld. Wenn der Betrieb Insolvenz anmelden muss und daher schließt, können die Mitarbeitenden vielfach Insolvenzgeld in Anspruch nehmen. Da auch Minijobber als Arbeitnehmer nach dem Arbeitsrecht gelten, sollten sie sich im Ernstfall ihr Insolvenzgeld sichern. Dazu müssen sie einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Neben dem eigentlichen Antrag sind auch die folgenden Dokumente beizufügen:
- Arbeitsvertrag
- Kündigung
- Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
- Lohnabrechnungen der vergangenen drei Monate
5 Tipps rund ums Insolvenzgeld für Minijobber
Vielen Minijobbern ist gar nicht bewusst, dass sie im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ebenso wie alle anderen Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld haben können. Dementsprechend wissen sie vielfach auch nicht, wie sie diesen Anspruch geltend machen können. Die folgenden Tipps können dabei eine große Hilfe sein:
- Bestehen Sie im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers auf ein Kündigungsschreiben!
- Suchen Sie die letzten drei Lohnabrechnungen zusammen!
- Wenden Sie sich an die örtliche Arbeitsagentur!
- Informieren Sie sich auf der Website der Minijob-Zentrale über das Insolvenzgeld!
- Geben Sie das erhaltene Insolvenzgeld in Ihrer Steuererklärung an!
FAQs
Was hat es mit der Insolvenzgeldumlage auf sich?
Wer sich mit den Abgaben im Falle einer geringfügigen Beschäftigung befasst, stellt fest, dass gewerbliche Arbeitgeber eine Insolvenzgeldumlage zahlen müssen. Dabei handelt es sich um eine solidarische Abgabe, die der Finanzierung von Entgeltansprüchen von Arbeitnehmern im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers dient.
Wie können auch Minijobber/innen Insolvenzgeld erhalten?
Dass Arbeitnehmer/innen im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers Entgeltersatzleistungen in Form von Insolvenzgeld erhalten, ist vielen Menschen bekannt. Es wird allerdings vielfach angenommen, dass Minijobber hier ausgenommen sind. Dabei handelt es sich jedoch um einen Irrglauben, denn auch geringfügige Beschäftigte können Insolvenzgeld in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist das Insolvenzgeld für Minijobber?
Die Höhe des Insolvenzgeldes, das betroffene Arbeitnehmer von der Arbeitsagentur erhalten, wirft zuweilen Fragen auf. Grundsätzlich beläuft sich das Insolvenzgeld auf die Höhe des Nettolohns der vergangenen drei Monate. Auch Minijobber haben einen entsprechenden Anspruch auf finanziellen Ausgleich.
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