Kündigungsfrist im Minijob – Wissenswertes über die Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung kann ebenso wie jedes andere Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Die Kündigung kann dabei sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. Insbesondere in Zusammenhang mit einem Minijob wirft die Kündigungsfrist Fragen auf. Außerdem ist auch der Kündigungsschutz im Minijob ein wichtiges Thema. Dass hier ein erheblicher Informationsbedarf besteht, liegt folglich auf der Hand. Hier erfahren Interessierte Wissenswertes über den Kündigungsschutz sowie die Kündigungsfristen in Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäftigung.
Der Kündigungsschutz für Minijobberinnen und Minijobber
Minijobber/innen haben zuweilen den Eindruck, sie seien Arbeitnehmer/innen zweiter Klasse, doch dem ist in keiner Weise so. Dank des Gleichbehandlungsgrundsatzes werden sie ebenso wie andere Arbeitnehmer/innen behandelt. Das zeigt sich unter anderem anhand des allgemeinen Kündigungsschutzes. Arbeitgeber können auch geringfügig Beschäftigten nicht einfach so kündigen. Es gelten gewisse Fristen und auch Voraussetzungen. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Kündigungsschutz im Minijob ist somit sehr sinnvoll.
Der Kündigungsschutz bei einem gewerblichen Minijob
Wer einem gewerblichen Minijob nachgeht, sollte wissen, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Allerdings ist dies nur der Fall, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt und der betreffende Minijobber seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen für das Unternehmen gearbeitet hat.
Der Kündigungsschutz bei einem Minijob im Privathaushalt
Auch Minijobber/innen in privaten Haushalten profitieren von einem Kündigungsschutz, wobei das Kündigungsschutzgesetz hier keine Anwendung findet. Stattdessen greifen die Regelungen des BGB, wie zum Beispiel der Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB.
Die Kündigungsfristen im Minijob
Fristlose Kündigungen sind zwar auch im Minijob möglich, jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Es greift stattdessen die grundlegende Kündigungsfrist von vier Wochen. Wenn es sich bei dem Minijobber um einen langfristigen Mitarbeiter handelt, erhöht sich die Kündigungsfrist. Dauerte der Minijob im Gewerbe beispielsweise fünf Jahre, besteht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von 20 Jahren, ist dahingegen eine Kündigungsfrist von sieben Monaten vorgesehen.
Checkliste: Das sind die rechtlichen Grundlagen für den Kündigungsschutz im Minijob
Dass Minijobber/innen einer Kündigung seitens des Arbeitgebers nicht schutzlos ausgeliefert sind, ergibt sich aus dem Kündigungsschutz. Dieser basiert auf verschiedenen Gesetzen, was zu einer teilweise komplexen Rechtslage führt. Die relevanten Gesetze lassen sich zunächst folgendermaßen zusammenfassen:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Kündigungsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Neuntes Sozialgesetzbuch
Checkliste: Diese Minijobber/innen genießen einen besonderen Kündigungsschutz
Der allgemeine Kündigungsschutz kommt allen geringfügigen Beschäftigten gleichermaßen zugute. Der deutsche Gesetzgeber definiert allerdings einige Personengruppen als besonders schutzbedürftig. Der besondere Kündigungsschutz gilt insbesondere für:
- Menschen mit Behinderung
- werdende Mütter
- Personen in Elternzeit
5 Tipps für Minijobber/innen, die die Kündigung erhalten haben
Wer sich als Minijobber/in etwas dazuverdient, ist vielfach auf das zusätzliche Einkommen angewiesen. Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers kann sich daher sehr negativ auf die finanzielle Situation auswirken. Betroffene sollten allerdings nicht in Panik geraten, sondern besonnen handeln. Die folgenden Tipps können dabei sehr hilfreich sein:
- Kontrollieren Sie die Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist!
- Lassen Sie sich etwaigen Resturlaub auszahlen!
- Fordern Sie ein Arbeitszeugnis an!
- Konsultieren Sie gegebenenfalls einen Anwalt, um die Rechtswirksamkeit der Kündigung überprüfen zu lassen!
- Denken Sie gegebenenfalls über eine Kündigungsschutzklage nach!
Achtung! Tipp aus der Redaktion
Wer als Arbeitnehmer/in kündigen möchte, ist vielfach verunsichert. Einerseits handelt es sich um eine weitreichende Entscheidung, andererseits wirft das Wie vielfach Fragen auf. Die Umsetzung betreffend erhalten Minijobber/innen nachfolgend einen wertvollen Tipp aus unserer Redaktion für ihre Kündigung.
Verwenden Sie eine Vorlage für Ihre Kündigung im Minijob!
Minijobber/innen, die ihre geringfügige Beschäftigung aufgeben möchten, müssen schriftlich kündigen. Dabei empfiehlt es sich, Muster und Vorlagen zu verwenden. Diese enthalten passende Formulierungen und lassen sich leicht anpassen. Dadurch kann man die Kündigung in Eigenregie bewerkstelligen.
Wie wird die Kündigungsfrist im Minijob berechnet?
Die grundlegende Kündigungsfrist beträgt auch für Minijobber/innen stets vier Wochen. Im Falle einer langen Betriebszugehörigkeit muss der Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist wahren. Es kommt somit nicht darauf an, dass es sich lediglich um eine geringfügige Beschäftigung handelte, die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist entscheidend.
FAQs
Welche Form muss eine Kündigung im Minijob haben?
Die Kündigung eines Minijobs muss ebenso wie bei anderen Arbeitsverhältnissen stets schriftlich erfolgen. Das ergibt sich aus § 623 BGB. Demnach ist eine elektronische Form, wie zum Beispiel per SMS oder E-Mail, ausgeschlossen.
Wann ist eine fristlose Kündigung bei einem Minijob möglich?
Obwohl eine rechtswirksame Kündigung eigentlich nur unter Wahrung der jeweiligen Kündigungsfrist erfolgen kann, gibt es Ausnahmen, sodass eine fristlose Kündigung nicht ausgeschlossen ist. Ein Minijob bildet hier keine Ausnahme. Wenn Umstände bestehen, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen, kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Mobbing, Diebstahl oder auch gravierende Pflichtverletzungen sind hier als typische Gründe zu nennen.
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Arbeitnehmer/innen sollten nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stets auf ein Arbeitszeugnis bestehen. So vermeiden sie nicht nur Lücken im Lebenslauf, sondern erhalten auch einen Nachweis der ausgeübten Tätigkeit. Als Minijobber denkt man oftmals gar nicht an ein Arbeitszeugnis, kann dieses aber verlangen. So muss man an den Arbeitgeber herantreten und diesen um ein Arbeitszeugnis bitten. Dieser muss dann ein solches ausstellen.