Minijobs für Menschen mit Behinderung – Wissenswertes rund um geringfügige Beschäftigungen bei einer Schwerbehinderung

Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Gleichbehandlung und dürfen nicht diskriminiert oder benachteiligt werden. Die hohen Anforderungen in der Arbeitswelt sind für Arbeitnehmer/innen mit Handicap jedoch besondere Herausforderungen. Wer anstelle eines Hauptjobs einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, sollte hier seine Arbeitsrechte kennen. Das gilt ebenfalls für Menschen mit Behinderung, die zusätzlich einem Minijob nachgehen und sich der Doppelbelastung stellen, um sich einen Hinzuverdienst zu sichern.
Grundsätzlich sollte man sich mit den besonderen Regelungen im Minijob für Menschen mit Behinderung befassen. Nur wer die Details kennt, kann seine Rechte wahrnehmen. Nachfolgend erfahren Interessierte viel Wissenswertes zu diesem Thema.
Diese Personen gelten als Menschen mit Behinderung
Die Frage, wann von Menschen mit Behinderung die Rede ist, kommt immer wieder auf. Grundsätzlich handelt es sich um Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen. In Bezug auf das Arbeitsrecht trifft die Bezeichnung als Mensch mit Behinderung allerdings nur zu, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 von der Versorgungsverwaltung festgestellt wurde. Betroffene sind dann im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, der über den Behinderungsgrad sowie etwaige Merkzeichen Auskunft gibt.
Der besondere Schutz von Menschen mit Behinderung im Minijob
Der deutsche Gesetzgeber sieht einen besonderen Schutz für Menschen mit Behinderung vor. Minijobs bilden im Arbeitsrecht keine Ausnahme, sodass auch schwerbehinderte Minijobber/innen in besondere Maße geschützt werden. Dadurch soll eine Benachteiligung von Menschen mit Handicap vermieden werden.
Der Schutz von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt umfasst verschiedene Aspekte. Hervorzuheben sind der besondere Kündigungsschutz, der Anspruch auf Zusatzurlaub und die mögliche Befreiung von Mehrarbeit, die über eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgeht. Außerdem wirkt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Beschäftigten einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderung entgegen. Die besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ebenfalls erwähnenswert.
Checkliste: Typische Einsatzmöglichkeiten für Minijobber/innen mit Behinderung
Grundsätzlich können Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig werden. Häufig gibt es aber spezielle Einsatzmöglichkeiten, die weniger Druck bedeuten und abgestimmte Arbeitsbedingungen bieten. Das kann man auch im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen beobachten. Behindertenwerkstätten und soziale Einrichtungen eignen sich vielfach besonders gut als Arbeitsstätten für Menschen mit Behinderung. Die folgenden klassischen Minijobs kommen aber gegebenenfalls auch infrage:
- Zeitungszustellung
- Aushilfstätigkeiten im Handel
- Hauswirtschaft
- leichte Bürotätigkeiten
5 Tipps für Minijobber/innen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung, die einen Minijob ins Auge fassen, müssen einiges bedenken. Grundsätzlich dürfen sie aber nicht benachteiligt werden und können somit durchaus einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Damit sie diese Herausforderung meistern und maximal von dem zusätzlichen Verdienst profitieren, gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:
- Beachten Sie stets die Zuverdienstgrenzen, die für Sie aufgrund zusätzlicher Leistungen gegebenenfalls gelten!
- Lassen Sie sich von Mehrarbeit befreien, um die Belastung im Minijob gering zu halten!
- Trauen Sie sich, Probleme oder Unklarheiten anzusprechen!
- Informieren Sie sich über Ihre besonderen Rechte als Arbeitnehmer/in mit Behinderung!
- Nutzen Sie die Beratungsangebote sozialer Einrichtungen, des Arbeitsamtes und der Minijob-Zentrale!
FAQs
Worauf kommt es bei einem Minijob für Menschen mit Behinderung an?
Menschen mit Behinderung sollten bei der Auswahl eines Minijobs vor allem auf die jeweiligen Rahmenbedingungen achten. Die geringfügige Beschäftigung darf sie nicht überlasten oder überfordern. Gleichzeitig sollte es sich um eine Tätigkeit handeln, die das Potenzial ausschöpft und vielleicht die Basis für einen Wechsel in ein Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit oder Vollzeit schafft.
Wie viel dürfen Menschen mit Behinderung dazuverdienen?
Die übliche Verdienstgrenze im Minijob von maximal 520 Euro pro Monat gilt auch für Menschen mit Behinderung. Falls diese aber zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente oder Sozialleistungen beziehen, müssen sie gegebenenfalls andere Zuverdienstgrenzen ebenfalls beachten. Im Zweifelsfall sollte man sich daher vorab eingehend beraten lassen.
Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn sie einen Minijobber mit Behinderung einstellen?
Arbeitgeber können je nach Betriebsgröße dazu verpflichtet sein, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Dabei müssen sie den besonderen Schutz von Arbeitnehmern mit Behinderung beachten und ihren Fürsorgepflichten gerecht werden, indem sie behindertengerechte Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Das gilt nicht nur für klassische Angestelltenverhältnisse, sondern auch für geringfügige Beschäftigungen.