Mini- oder Midi-Job? So wählen Sie die passende Beschäftigungsform

Die Wahl der richtigen Beschäftigungsform ist eine wichtige Entscheidung, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhebliche Auswirkungen haben kann. Mini-Jobs und Midi-Jobs sind zwei gängige Optionen, die in Deutschland angeboten werden und jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile haben. In diesem Artikel werden wir die Unterschiede zwischen Mini-Jobs und Midi-Jobs erläutern und Tipps geben, wie Sie die passende Beschäftigungsform für Ihre Bedürfnisse auswählen können.
Mini-Job: Geringfügige Beschäftigung mit begrenztem Verdienst
Ein Mini-Job ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung, bei der der monatliche Verdienst 520 Euro nicht überschreitet. Mini-Jobs sind sozialversicherungsfrei, was bedeutet, dass weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen. Dies macht Mini-Jobs besonders attraktiv für Personen, die nur geringfügig arbeiten möchten, wie beispielsweise Studenten, Rentner oder Hausfrauen.
Der Vorteil eines Mini-Jobs liegt in der Einfachheit und der begrenzten finanziellen Belastung für den Arbeitgeber. Allerdings sind Mini-Jobber in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig, was sich auf ihre spätere Rente auswirken kann. Zudem besteht bei Mini-Jobs kein Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
Midi-Job: Mehr Verdienst und teilweise Sozialversicherungspflicht
Der Midi-Job ist eine Erweiterung des Mini-Jobs und bietet die Möglichkeit, mehr zu verdienen, ohne direkt in die reguläre Sozialversicherungspflicht zu fallen. Die Verdienstgrenze für einen Midi-Job liegt über der des Mini-Jobs, aber unter der Versicherungspflichtgrenze. Derzeit (Stand: 2023) liegt die Verdienstgrenze für einen Midi-Job zwischen 520,01 Euro und 2000 Euro im Monat.
Im Gegensatz zum Mini-Job sind Midi-Jobber rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Midi-Jobber haben somit den Vorteil, rentenversicherungsrechtliche Zeiten aufzubauen. Auch der Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld besteht bei Midi-Jobs.
Kann man Mini und Midi kombinieren?
Die gleichzeitige Ausübung von Mini- und Midijobs ist grundsätzlich möglich. In einem solchen Fall werden die beide Beschäftigungsformen getrennt voneinander behandelt. Wenn ein Midijob als Hauptbeschäftigung angemeldet wird, fallen für diese Tätigkeit geringfügige Sozialversicherungsbeiträge an, während der Mini-Job weiterhin von Abgaben befreit bleibt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei der Kombination mehrerer Jobs derselben Kategorie bestimmte Regelungen gelten. Beispielsweise addieren sich verschiedene Beschäftigungen innerhalb einer Kategorie, wie etwa drei Minijobs oder zwei Midijobs. Solange das kombinierte Einkommen aus mehreren Minijobs 520 Euro nicht übersteigt, bleiben die Arbeitnehmer von Abgaben verschont. Gleiches gilt für die Kombination von zwei Midijobs, solange die Verdienstgrenze von 2000 Euro nicht überschritten wird. Wenn diese Grenzen überschritten werden, entfallen jedoch die steuerlichen Vorteile.
Checkliste: Das sollte man bei der Wahl der Beschäftigungsform beachten
Bevor Sie Ihre Entscheidung treffen, ist es wichtig, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Die folgende Checkliste soll Ihnen dabei helfen, die passende Beschäftigungsform zu wählen:
- Verdiensthöhe
- Sozialversicherung
- Rentenansprüche
- Beschäftigungsdauer
Bei einem Verdienst von bis zu 450 Euro könnte ein Mini-Job die passende Wahl sein.
Midi-Jobs bieten volle Sozialversicherungsleistungen, während Mini-Jobs geringere Abgaben haben, aber auch reduzierte Sozialleistungen bieten.
Wenn Ihnen eine solide Rentenperspektive wichtig ist, könnte ein Midi-Job die richtige Wahl sein.
Wenn Sie eine langfristige, stabile Beschäftigung suchen, bietet sich ein Midi-Job an.
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