Minijob und Mutterschaft – Wissenswertes rund um den Mutterschutz im Minijob

Wenn Minijobberinnen schwanger werden und entbinden, hat dies unweigerlich Auswirkungen auf ihre geringfügige Beschäftigung. Einerseits gelten die üblichen Fristen des Mutterschutzes, andererseits kann auch ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Dass man zeitweise nicht arbeiten kann, liegt somit in der Natur der Sache. Trotz aller Flexibilität unterliegen auch Minijobs dem deutschen Arbeitsrecht, sodass Schwangeren ein besonderer Kündigungsschutz zuteilwird. Nichtsdestotrotz wirft eine Mutterschaft in Verbindung mit einem Minijob einige Fragen auf. Hier erfahren Interessierte Wissenswertes und können erste Einblicke in die Rechtslage erhalten.
Der Mutterschutzlohn im Minijob
Der Mutterschutzlohn im Minijob dient als Lohnfortzahlung während eines Beschäftigungsverbots. Wer aufgrund der Schwangerschaft nicht arbeiten darf, erhält vom Arbeitgeber den Mutterschutzlohn, der dem üblichen Entgelt entspricht.
Das Mutterschaftsgeld im Minijob
Das Mutterschaftsgeld ist vom Mutterschutzlohn abzugrenzen, denn es wird nicht während eines Beschäftigungsverbots gezahlt, sondern während der Fristen des Mutterschutzes vor und nach der Entbindung. Üblicherweise zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld, wobei mitunter ein Zuschuss vom Arbeitgeber fällig sein kann.
Checkliste: So können Arbeitgeber von der Umlage 2 profitieren
Wer Minijobber/innen beschäftigt, muss gewisse Abgaben abführen. In diesem Zusammenhang ist auch die Umlage 2 zu nennen, die als Ausgleich für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft dient. Arbeitgeber, die an dem Umlageverfahren teilnehmen, können somit auch Ansprüche daraus geltend machen. Während der Lohnfortzahlung im Mutterschutz können sie den Erstattungssatz in Höhe von 100 Prozent beanspruchen. Dadurch werden Arbeitgeber massiv entlastet. Damit dies reibungslos funktioniert, bedarf es der richtigen Herangehensweise. So sollte man vor allem wissen, unter welchen Voraussetzungen eine U2-Erstattung erfolgen kann. Die folgende Checkliste liefert diesbezüglich eine Übersicht:
- U2-Pflicht
- Zahlung der U2-Umlage
- Übermittlung der Meldung zur Sozialversicherung für die Minijobberin
- Anspruch der Minijobberin auf Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot oder Mutterschaftsgeld
- bereits erfolgte Zahlung von Mutterschutzlohn oder eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld seitens des Arbeitgebers
5 Tipps für werdende und junge Mütter mit Minijob
Werdende und junge Mütter sind in Bezug auf ihren Minijob vielfach sehr verunsichert. Sie kennen ihre Rechte nicht und fürchten eine Entlassung aufgrund der Mutterschaft. Dass auch für geringfügige Beschäftigungen die üblichen Arbeitsrechte inklusive des besonderen Kündigungsschutzes bei Schwangerschaft gelten, ist ihnen vielfach nicht bewusst. Doch nur, wer seine Rechte kennt, kann sich gegebenenfalls gegen eine Benachteiligung wehren. Die folgenden Tipps können Minijobberinnen helfen, die Rechtslage zu erfassen und adäquat zu reagieren:
- Beachten Sie, dass ein individuelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft auch für den Minijob gelten kann!
- Seien Sie sich dessen bewusst, dass ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld auch im Minijob bestehen kann!
- Beachten Sie, dass sich der Minijob auf das Elterngeld auswirken kann!
- Informieren Sie sich, ob Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber haben!
- Lassen Sie sich gegebenenfalls von der Minijob-Zentrale zur Mutterschaft im Minijob beraten!
FAQs
Wird der Minijob auf das Elterngeld angerechnet?
Junge Eltern, die Elterngeld beziehen und parallel einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, müssen wissen, dass der Verdienst aus einem Minijob angerechnet wird. Trotz einiger Vorteile in Sachen Pauschsteuer und Versicherungsfreiheit wird ein Minijob beim Elterngeld vollumfänglich berücksichtigt.
Was passiert im Falle einer Schwangerschaft mit dem Minijob?
Grundsätzlich hat eine Schwangerschaft einer Minijobberin keine Auswirkungen auf die geringfügige Beschäftigung. Durch ein Beschäftigungsverbot und/oder den Mutterschutz kommt es jedoch zu einer Unterbrechung der Tätigkeit. Werdende und junge Mütter müssen allerdings nicht den Verlust ihres Minijobs fürchten, schließlich sieht das deutsche Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz im Falle einer Schwangerschaft vor. Stattdessen haben sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld im Minijob?
Minijobberinnen mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld erhalten einen vollumfänglichen Ausgleich für ihren Verdienstausfall während der Schutzfristen. Zu beachten ist allerdings, dass das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse maximal 390 Euro im Monat beträgt. Wer als Minijobberin mehr verdient hat, bekommt die Differenz als Zuschuss vom Arbeitgeber.