Private Pflege als Minijob

Wenn es um typische Tätigkeiten für einen Minijob geht, denken viele Menschen an die Zeitungszustellung, das Auffüllen von Regalen oder die Bedienung in der Gastronomie. Dass auch eine private Pflege als Minijob in Betracht kommt, sollte aber auch nicht vergessen werden. Einerseits herrscht ein akuter Personalmangel in der Pflege, andererseits bevorzugen viele Menschen die häusliche Pflege. Dementsprechend bieten Minijobs in der privaten Pflege großes Potenzial.
Das macht einen Minijob in der Pflege aus
Eine geringfügige Beschäftigung in der Pflege hat einen geringeren Umfang, kann aber dennoch sehr fordernd sein. Im Zuge dessen werden unterschiedliche pflegerische Arbeiten verlangt, wie zum Beispiel Unterstützung bei der täglichen Hygiene, Hilfe beim Ankleiden oder auch die Begleitung des Alltags. Je nach Qualifikation und Anforderungen im Einzelfall müssen Minijobber/innen in der Pflege unterschiedlichste Aufgaben übernehmen. Da sie sich um pflegebedürftige Personen kümmern, die auf diese Unterstützung angewiesen sind, tragen sie stets ein hohes Maß an Verantwortung.
Diese Minijob-Varianten kommen in der privaten Pflege in Betracht
Minijobber/innen in der Pflege finden vielfach im gewerblichen Bereich passende Jobs. Mobile Pflegedienste und auch Altenheime setzen vielfach ebenso auf geringfügig Beschäftigte, die die Pflege unterstützen. Darüber hinaus kann man auch als Pflegekraft im privaten Haushalt angestellt werden. Einige Pflegebedürftige und ihre Familien werden selbst zu Arbeitgebern und suchen nach einer Pflegekraft, die sie auf Minijob-Basis unterstützt.
Unabhängig vom jeweiligen Arbeitgeber muss man auch in der Pflege zwischen den folgenden Varianten des Minijobs unterscheiden:
- geringfügige Beschäftigung
Das monatliche Entgelt überschreitet die Verdienstgrenze von 520 Euro nicht, sodass es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt.
- kurzfristige Beschäftigung
Bei einem Minijob in Form einer kurzfristigen Beschäftigung gibt es keine Verdienstgrenze, die Dauer der Beschäftigung ist jedoch auf drei Monate beziehungsweise 70 Tage begrenzt.
Checkliste: Bei diesen Pflegepersonen besteht kein Beschäftigungsverhältnis
Ein Minijobber kann die alltägliche Pflege im häuslichen Umfeld unterstützen oder auch die Zeit bis zu einem Heimplatz überbrücken. In vielen Fällen entscheiden sich die Familien aber gegen eine externe Pflegekraft und übernehmen die Pflege ihres Angehörigen selbst. Dass es sich dabei um eine sehr herausfordernde Situation handelt, steht außer Frage. Zudem kommt vielfach die Frage auf, ob es sich um einen Minijob handelt, wenn die pflegende Person Geld bekommt. Zunächst ist festzuhalten, dass das Pflegegeld nicht als Verdienst, sondern als Entschädigung dient.
Das Motiv der Pflegeperson ist ein entscheidender Faktor bei der Einstufung als Ehrenamt oder Minijob. Grundsätzlich besteht kein Beschäftigungsverhältnis und somit auch keine Meldepflicht, wenn eine der folgenden Personen die häusliche Pflege übernimmt:
- Familienangehörige/r
- Lebenspartner/in
- Ehepartner/in
- Verwandte/r
- Verschwägerte/r
- Mitbewohner/in aus demselben Haushalt
5 Tipps für pflegende Angehörige
Für viele Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Wenn die eigenen Eltern alt werden, Geschwister schwer erkranken oder das eigene Kind pflegebedürftig ist, kümmern sich oftmals Angehörige um die Pflege, Versorgung und Betreuung. Die folgenden Tipps können hier sehr hilfreich sein:
- Nehmen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch!
- Absolvieren Sie eine Schulung für pflegende Angehörige, um sich ein grundlegendes Wissen anzueignen!
- Kümmern Sie sich gegebenenfalls um einen Schwerbehindertenausweis für Ihren Angehörigen, um weitere Vorteile beanspruchen zu können!
- Gönnen Sie sich hin und wieder eine kleine Auszeit!
- Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung von einem Pflegedienst!
FAQs
Worum handelt es sich bei einer erwerbsmäßigen Pflege?
Wer nach einem Minijob in der privaten Pflege sucht, will sich der erwerbsmäßigen Pflege widmen. Dieser liegt der Gelderwerb als Motiv zugrunde. In solchen Fällen besteht eine Meldepflicht des Beschäftigungsverhältnisses.
Was macht eine nicht erwerbsmäßige Pflege aus?
Kennzeichnend für eine nicht erwerbsmäßige Pflege ist die Tatsache, dass sie nicht des Geldes wegen ausgeübt wird. Die pflegende Person agiert ehrenamtlich und sieht in der Hilfe selbst das Motiv. Unter dieser Voraussetzung kann eine nicht meldepflichtige Beschäftigung gegeben sein.
Wann gilt eine private Pflege als Minijob?
Unter bestimmten Umständen kann eine private Pflege als Minijob gelten. Da vielen Menschen eine Abgrenzung schwerfällt, gibt es nachfolgend eine Übersicht über die Kriterien, die eine private Pflege in Form eines Minijobs erfüllt:
- erwerbsmäßige Ausübung der Pflege als Gelderwerb
- Einhaltung der Verdienstgrenze von 520 Euro oder kurzfristige Beschäftigung
- Entschädigung übersteigt das Pflegegeld
- keine besondere Verbindung zwischen Pflegeperson und pflegebedürftiger Person