Minijob Ratgeber von A bis Z
Minijobs erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Viele Unternehmen setzen auf Minijobber/innen im betrieblichen Alltag, während Menschen auf der Suche nach einem Nebenverdienst auch im Bereich der Minijobs landen. Dass es sich dabei um ein Arbeitsverhältnis mit besonderen Regeln handelt, sollte jedoch unbedingt Beachtung finden. Unser Minijob-Ratgeber hier auf Minijob.info widmet sich diesem Thema und versorgt Interessierte mit Wissenswertem rund um den Minijob.
Darum handelt es sich bei einem Minijob
Die Frage, worum es sich bei einem Minijob handelt, kommt immer wieder auf. Obwohl diese Beschäftigungsform weit verbreitet ist, existieren zuweilen noch Unsicherheiten. Um diesen entgegenzuwirken, muss man wissen, worauf man sich mit einem Minijob einlässt. So sollte man wissen, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis mit gewissen Regeln handelt. In den meisten Fällen handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Die Bezeichnung als Minijob bezieht sich folglich auf das geringe Entgelt, das mit einem geringen Arbeitsaufwand einhergeht.
Dass Minijobs in erster Linie einem zusätzlichen Verdienst dienen und als Nebenjobs ausgeübt werden, liegt in der Natur der Sache. Zudem ist festzuhalten, dass hier steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten gelten. Die Pauschalisierung der Steuer sowie die Tatsache, dass keine Versicherungspflicht besteht, sorgen für eine einfache Handhabung von Minijobs. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen dies vielfach gleichermaßen zu schätzen.
Diese Varianten des Minijobs gibt es
Wenn es um Minijobs geht, bedarf es stets auch einer exakten Differenzierung, denn die umgangssprachliche Bezeichnung als Minijob findet vielfach für verschiedene Beschäftigungsformen Anwendung. Zunächst ist festzuhalten, dass zwischen Minijobs im Gewerbe und Minijobs im Haushalt unterschieden werden muss. Darüber hinaus müssen auch kurzfristige und geringfügige Beschäftigungen voneinander abgegrenzt werden. Die geringfügige Beschäftigung stellt dabei die klassische Form des Minijobs dar und müsste korrekt als geringfügig entlohnte Beschäftigung bezeichnet werden, denn das maximale Arbeitsentgelt ist hierbei gesetzlich festgelegt. Aus diesem Grund ist vielfach auch von einem 520-Euro-Job die Rede.
Darin bestehen die Vorteile eines Minijobs
Die Frage, warum Minijobs so weit verbreitet sind, kommt immer wieder auf. Sowohl Minijobber als auch Arbeitgeber können von dieser Beschäftigungsform profitieren. Wer einem Minijob nachgeht, weiß vor allem die folgenden Punkte zu schätzen:
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zusätzlicher Nebenverdienst
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geringe pauschale Abgaben
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einfache Möglichkeit, Erfahrungen in einem Tätigkeitsfeld zu sammeln
Arbeitgeber wählen vielfach einen Minijob anstelle eines anderen Arbeitsverhältnisses, weil dieser ein Höchstmaß an Flexibilität bietet. Außerdem ist die Handhabung einfach, sodass keine hohen Hürden bestehen, wenn es darum geht, einen Minijobber zu beschäftigen.
Checkliste: Diese Tätigkeiten eignen sich für einen Minijob
Grundsätzlich können Minijobs mit den unterschiedlichsten Tätigkeiten verbunden sein. Gewerbliche Minijobs und Minijobs in Privathaushalten sind hier gleichermaßen zu nennen. Nichtsdestotrotz gibt es einige Tätigkeiten, die sich in besonderem Maße für eine geringfügige Beschäftigung anbieten. Die folgende Checkliste liefert passend dazu einige Beispiele:
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Reinigungsarbeiten
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Lagertätigkeiten
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Verkauf im Einzelhandel
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Bedienung in der Gastronomie
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Hundesitting
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Nachhilfeunterricht
Checkliste: Darauf kommt es bei der Anmeldung eines Minijobbers beziehungsweise einer Minijobberin an
Unternehmen und auch Privathaushalte, die eine Minijobberin beziehungsweise einen Minijobber beschäftigen möchten, profitieren von der Flexibilität. Zugleich sollten sie wissen, dass sie einiges beachten müssen. Das beginnt bereits bei der Anmeldung eines Minijobbers. Diesbezüglich ist man in Deutschland bei der Minijob-Zentrale an der richtigen Adresse. Die folgende Checkliste bietet einen Überblick über die Angaben, die der Arbeitgeber im Zuge der Anmeldung machen muss:
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Meldeart
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Meldegrund
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Betriebsnummer
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Betriebsstätte
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Umfang und Beschreibung der Tätigkeit
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Name, Anschrift, Kontaktdaten und Versicherungsnummer des Minijobbers
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Personen- und Beitragsgruppe
5 Tipps für die Suche nach einem Minijob
Unabhängig von der jeweiligen Ausgangssituation kann die Suche nach dem richtigen Minijob eine Herausforderung sein. Interessierte an einer geringfügigen Beschäftigung sollten sich aber nicht einschüchtern lassen, sondern um die richtige Vorgehensweise bemühen. Die folgenden Tipps können die Minijob-Suche erleichtern:
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Achten Sie auf Aushänge an Geschäften!
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Hinterfragen Sie stets, inwiefern Vorkenntnisse erforderlich sind!
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Nutzen Sie Online-Jobbörsen!
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Bevorzugen Sie einen Minijob in der Nähe, um weite Anfahrten zu vermeiden!
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Erkundigen Sie sich, wie die Bewerbung aussehen soll!
Achtung! Tipp aus der Redaktion
Geringfügige Beschäftigungen sind für viele Menschen eine Bereicherung, weil sie so etwas dazuverdienen können und gebraucht werden. Vor allem diejenigen, die keiner Beschäftigung in Teilzeit oder Vollzeit nachgehen wollen oder können, profitieren von diesem Konzept. Den folgenden Tipp aus unserer Redaktion sollten Minijobber unbedingt befolgen.
Nehmen Sie Beratungsangebote rund um den Minijob in Anspruch!
Wenn es Fragen und/oder Probleme in Sachen Minijob gibt, fühlen sich viele Menschen alleingelassen. Dass auch für geringfügige Beschäftigte das Arbeitsrecht gilt, gerät zuweilen in Vergessenheit. Im Zweifelsfall sollte man bei einem Anwalt vorstellig werden. Beratungen in Sachen Minijob bieten außerdem auch die Minijob-Zentrale sowie das Arbeitsamt an.
FAQs
Wenn von einem Minijob die Rede ist, kann eine geringfügige Beschäftigung oder eine kurzfristige Beschäftigung gemeint sein. Der Unterschied ist Laien oftmals nicht bewusst. Die folgenden Ausführungen können hier helfen und für Klarheit sorgen:
- Geringfügige Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung ist auf Dauer angelegt und zeichnet sich durch ein Entgelt aus, das nicht den gesetzlich definierten Höchstbetrag überschreitet. - Kurzfristige Beschäftigung
Kennzeichnend für eine kurzfristige Beschäftigung ist, dass sie nicht von Dauer ist. Der Minijobber wird hier nur kurz gebraucht.
Der Arbeitgeber muss seine Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden. Als geringfügig Beschäftigter sollte man darauf bestehen, da es sich ansonsten um Schwarzarbeit handelt. Außerdem muss man seinem Hauptarbeitgeber oder dem Arbeitsamt mitteilen, dass man einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht.
Der Verdienst im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ist nicht allzu hoch. Von Gesetzes wegen darf der Verdienst bei maximal 520 Euro pro Monat liegen. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Minijobber automatisch 520 Euro erhält. Der tatsächliche Verdienst hängt von den Arbeitsstunden pro Monat ab, denn die Vergütung findet hier auf Stundenbasis statt.
Grundsätzlich kommt ein Minijob für alle infrage, die sich etwas dazuverdienen möchten. Wer berufstätig ist, kann so nebenbei sein Einkommen aufstocken. Aber auch Menschen, die sich aktuell vorrangig um die Familie kümmern, haben so die Gelegenheit, etwas Geld zu verdienen. Das gilt auch für Arbeitslose, die allerdings mit einer Anrechnung des Einkommens rechnen müssen.
Der zusätzliche Verdienst ist das zentrale Argument, das für einen Minijob spricht. Es ist aber auch nicht zu vernachlässigen, dass man so etwas Abwechslung bekommt und zudem Erfahrungen sammelt, die möglicherweise grundlegende berufliche Veränderungen herbeiführen können. All diejenigen, die langfristig einen Berufswechsel planen, können ihren Quereinstieg somit bestens mit einem passenden Minijob vorbereiten.