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Minijob Regeln – diese Regeln gelten für geringfügige Beschäftigungen

Minijobs spielen in der Arbeitswelt in Deutschland eine wichtige Rolle, obgleich es sich lediglich um geringfügige Beschäftigungen handelt. Viele Unternehmen wissen die einfache Handhabung dieser Beschäftigungsverhältnisse sehr zu schätzen. Gleichzeitig nutzen Arbeitnehmer den Minijob, um sich etwas dazu zu verdienen. In vielen Fällen ergibt sich somit eine Win-Win-Situation. Dabei ist es allerdings wichtig, dass alle Beteiligten die geltenden Regeln für Minijobs kennen. Im Folgenden gehen wir auf einige wesentliche Aspekte ein und versorgen Interessierte mit Wissenswertem rund um den Minijob.

Regelungen für Minijobs

Ein großer Teil aller Minijobs kommt als geringfügige Beschäftigung im gewerblichen Bereich daher. In diesem Zusammenhang ist auch von einem 520-Euro-Job die Rede, denn die gesetzlich definierte Verdienstgrenze liegt aktuell bei 520 Euro monatlich. In zwei Kalendermonaten darf diese Grenze zwar überschritten werden, das Entgelt darf aber nie mehr als 1.040 Euro betragen.

Im Gegensatz zu anderen Arbeitsverhältnissen sind Minijobs nicht versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber führt für solche sozialversicherungsfreien Minijobs lediglich Pauschbeträge ab.

Besondere Regeln für kurzfristige Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen werden ebenso wie geringfügig entlohnte Beschäftigungen vielfach als Minijobs bezeichnet. Sie sind aber zu unterscheiden und kommen teilweise mit eigenen Regeln daher. Die Höhe des Entgelts ist nicht entscheidend, sondern die Dauer der Beschäftigung. Es handelt sich nur um eine kurzfristige Beschäftigung, wenn diese im Jahr höchstens drei Monate beziehungsweise 70 Tage dauert. Dies ergibt sich aus § 8 Absatz 1 Nr. 2 SGB IV.

Regelungen bei mehreren Minijobs

Grundsätzlich steht es Minijobbern frei, ob sie mehreren geringfügigen Beschäftigungen nachgehen. Damit keine Sozialversicherungspflicht entsteht, dürfen die Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern insgesamt nicht mehr als 520 Euro Monatsverdienst einbringen. Diejenigen, die neben dem Hauptjob einen Minijob haben, müssen wissen, dass sie nebenbei nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen dürfen. Außerdem müssen sie dies ihrem Hauptarbeitgeber mitteilen.

Checkliste: Hier finden sich die Rechtsgrundlagen für Minijobs

Wenn es um Minijobs geht, sollten die betreffenden Regeln stets Beachtung finden. All diejenigen, die sich eingehend mit der Thematik befassen möchten, sollten sich den Rechtsgrundlagen widmen. Im Folgenden findet sich eine Übersicht über die relevanten Rechtsquellen:

  • Viertes Sozialgesetzbuch
  • Mindestlohngesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Kündigungsschutzgesetz
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch

Im Vierten Sozialgesetzbuch ist der Minijob geregelt. Gleichzeitig finden hier aber die diversen Regelungen des deutschen Arbeitsrechts Anwendung. Aus diesem Grund sind verschiedene Gesetze für Minijobber/innen relevant.

Checkliste: Diese Arbeitsrechte gelten auch für geringfügige Beschäftigungen

Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes gilt das Arbeitsrecht nicht nur für Arbeitnehmer in klassischen Arbeitsverhältnissen, sondern auch für Minijobber/innen. Die Besonderheiten einer geringfügigen Beschäftigung stehen dem in keiner Weise im Wege. Wenn es um das Arbeitsrecht im Minijob geht, sind insbesondere die folgenden Aspekte hervorzuheben:

  • Kündigungsschutz
  • Urlaubsanspruch
  • Entgeltfortzahlung
  • Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
  • gesetzliche Unfallversicherung

5 Tipps für Minijobber/innen, die ihre Rechte und Pflichten kennen möchten

Als Minijobber/in sollte man sich ganz besonders mit seinen Rechten und Pflichten befassen. Nur so kann man die Tragweite der geringfügigen Beschäftigung erkennen und einer etwaigen Benachteiligung entgehen. Passend dazu gibt es folgend fünf kurze Tipps:

  • Lesen Sie sich den Arbeitsvertrag für den Minijob aufmerksam durch!
  • Recherchieren Sie Ihre Arbeitsrechte als Minijobber/in!
  • Beachten Sie die besonderen Regeln für geringfüge Beschäftigungen!
  • Hinterfragen Sie, ob Ihnen ein besonderer Schutz zusteht, beispielsweise als Schwerbehinderter!
  • Holen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Beistand!

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Geringfügige Beschäftigungen werden vielfach nicht so ernst genommen, da sie schließlich nur geringfügig sind. Dass auch hier Regeln existieren, die einzuhalten sind, darf jedoch nicht vergessen werden. Passend dazu gibt es nachfolgend einen wertvollen Tipp aus unserer Redaktion.

Lassen Sie sich rund um die Regeln des Minijobs beraten!

Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber tun gut daran, eine Beratung rund um die Rechte und Pflichten in Bezug auf einen Minijob in Anspruch zu nehmen. Eine Anwaltskanzlei ist hier stets eine gute Anlaufstelle. Ansonsten erfährt man über die Minijob-Zentrale alles, was man wissen muss.

FAQs

Was kann man tun, wenn man als Minijobber benachteiligt wird?

Obwohl Minijobber/innen über umfassende Rechte verfügen, werden sie im Arbeitsalltag nicht selten benachteiligt. In einem solchen Fall sollte man gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren und so sein Recht durchsetzen.

Welche Pflichten hat ein Minijobber?

Minijobber haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So müssen sie die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringen und beispielsweise bei einer Kündigung die Kündigungsfrist wahren. Es ist wichtig, dass sich geringfügig Beschäftigte dessen bewusst sind, dass sie in der Pflicht sind und den Minijob daher ernst nehmen sollten.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber in Bezug auf Minijobs?

Nicht nur Minijobber, sondern auch ihre Arbeitgeber haben einige Pflichten. Besonders hervorzuheben ist hier die Anmeldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale. Zudem muss man die monatlichen Meldungen fristgerecht abgeben und den Minijobber pünktlich bezahlen.

Welche Rechte hat man als Minijobber?

Die Frage, welche Rechte man als Minijobber hat, kommt immer wieder auf. Obwohl geringfügig Beschäftigte vielfach als Aushilfen mit weniger Rechten betrachtet und behandelt werden, gilt das Arbeitsrecht in all seinen Facetten für alle.