Minijob für Schüler – Wissenswertes über Nebenjobs neben der Schule

Ein Minijob ist für Schüler oftmals die erste Gelegenheit, eigenes Geld zu verdienen. Neben der Schule gehen sie der Tätigkeit nach und können so ihr Taschengeld aufstocken. Da es sich typischerweise um schulpflichtige Minderjährige handelt, gelten hier allerdings besondere Regeln. Üblicherweise ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Außerdem gibt es gesetzliche Vorschriften, die auch für Schüler im Minijob gelten. Dass hier ein gewisser Informationsbedarf besteht, steht somit außer Frage. Im Folgenden finden sich ausführliche Informationen, die sich gut als Recherchegrundlage eignen.
Darauf kommt es bei Minijobs für Schüler an
Schülerinnen und Schüler, die einen Minijob ins Auge fassen, sollten die gesetzlichen Einschränkungen beachten. Zu ihrem eigenen Schutz erlaubt der deutsche Gesetzgeber vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen nur bestimmte Tätigkeiten. Diese dürfen nur einen überschaubaren Umfang haben und zudem nicht vor oder während des Unterrichts ausgeübt werden. Darüber hinaus muss es sich um leichte Tätigkeiten handeln, von denen keinerlei Gefahr ausgeht. Auf diese Art und Weise wird der Jugendschutz gewahrt, während zugleich Kollisionen mit der Schule vermieden werden.
Diese Vorteile bietet ein Minijob für Schüler/innen
Die Frage, warum viele Schülerinnen und Schüler einem Minijob nachgehen, kommt immer wieder auf. Sie müssen noch nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen und werden von den Eltern versorgt. Außerdem erhalten sie vielfach ein Taschengeld. Wenn das betreffende Budget allerdings nicht ausreicht, liegt es nahe, sich etwas dazu zu verdienen. Für Schüler erweist sich ein flexibler Minijob als perfekte Gelegenheit dazu. Darüber hinaus kann die geringfügige Beschäftigung die Entwicklung des Kindes beziehungsweise Jugendlichen positiv beeinflussen. Die Vorteile lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Möglichkeit, eigenes Geld zu verdienen
- erste Erfahrungen in der Arbeitswelt
- Förderung der Eigenständigkeit
- Schulung des Verantwortungsbewusstseins
Das sind die Herausforderungen eines Minijobs neben der Schule
Die Popularität von Nebenjobs für Schüler/innen ergibt sich aus den Vorteilen. Gleichzeitig kann ein Schülerjob aber auch sehr herausfordernd sein. Die folgenden Aspekte sind hier zu nennen:
- weniger Freizeit
- Ablenkung von der Schule
- teils schwierige Vereinbarkeit mit der Schule
- zusätzlicher Druck durch die Anforderungen im Job
Checkliste: Das sind typische Minijobs für Schüler/innen
Für einen Minijob kommen unterschiedlichste Tätigkeiten in Betracht, schließlich geht es vor allem darum, dass der Verdienst die Grenze von 520 Euro nicht überschreitet. Aufgrund des Jugendschutzes gibt es bei Minijobs für Schüler allerdings noch besondere Anforderungen. Daher eignet sich längst nicht jeder Nebenjob für Schülerinnen und Schüler. Die folgende Checkliste nennt einige typische Schülerjobs zur Veranschaulichung:
- Babysitting
- Tierbetreuung
- Nachhilfe
- Zeitungszustellung
- Auffüllen von Regalen
Checkliste: So viele Stunden dürfen Schüler/innen arbeiten
Schüler, die sich für einen Minijob interessieren, sollten nicht nur die Eigenheiten einer geringfügigen Beschäftigung mit Verdienstgrenze kennen. Der deutsche Gesetzgeber schützt sie außerdem in besonderem Maße vor Überlastung. Aus diesem Grund gibt es genaue Regeln dafür, ab wann und in welchem Umfang junge Menschen arbeiten dürfen. Die folgende Checkliste bietet diesbezüglich einen Überblick:
- Schüler/innen unter 13 Jahren
Da Kinderarbeit in Deutschland verboten ist, dürfen Schülerinnen und Schüler unter 13 Jahren grundsätzlich nicht arbeiten. Als einzige Ausnahmen kommen therapeutische Einsätze und schulische Praktika in Betracht.
- Schüler/innen zwischen 13 und 14 Jahren
Schüler/innen zwischen 13 und 14 Jahren dürfen mit Einwilligung der Eltern bis zu zwei Stunden am Tag arbeiten. In der elterlichen Landwirtschaft sind auch bis zu drei Stunden am Tag möglich. Die Arbeitszeit muss dabei zwischen 8 und 18 Uhr liegen, darf aber weder vor noch während der Schule stattfinden.
- Schüler/innen zwischen 15 und 17 Jahren
Jugendliche, die noch ihre Vollzeitschulpflicht erfüllen müssen, dürfen nur sehr eingeschränkt arbeiten. Die Arbeitszeit ist typischerweise auf zwei Stunden täglich begrenzt, wobei in den Ferien auch mehr möglich ist. Ohne Vollzeitschulpflicht dürfen Jugendliche dahingegen bis zu acht Stunden am Tag zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Insgesamt darf die Wochenarbeitszeit nicht mehr als 40 Stunden betragen und muss sich auf maximal fünf Arbeitstage beschränken.
5 Tipps für Schüler/innen auf der Suche nach einem Nebenjob
Junge Menschen, die neben der Schule eigenes Geld verdienen möchten, wissen die Flexibilität sowie die Versicherungsfreiheit eines Minijobs sehr zu schätzen. Sie sollten allerdings nicht nur auf den Verdienst achten, sondern auch die folgenden Tipps beherzigen, um maximalen Nutzen aus dem Nebenjob zu ziehen:
- Schüler sollten einen Nebenjob wählen, der zu ihren beruflichen Plänen passt!
- Schüler sollten nicht zu jung mit einem Nebenjob starten!
- Die schulischen Leistungen sollten auf keinen Fall unter dem Nebenjob leiden!
- Minderjährige müssen sich um die Einwilligung ihrer Eltern kümmern!
- Schüler sollten ihren Nebenjob freiwillig ausüben und nicht dazu gedrängt werden!
Achtung! Tipp aus der Redaktion
Nachmittags oder in den Ferien nutzen viele Schülerinnen und Schüler ihre Freizeit, um einem Minijob nachzugehen. So verdienen sie eigenes Geld und sammeln zudem erste berufliche Erfahrungen. Gleichzeitig sollten sie sich nicht überfordern. Dabei kann der folgende Tipp aus unserer Redaktion helfen:
Informieren Sie sich über Ihre besonderen Rechte als minderjähriger Minijobber!
Geringfügig Beschäftigte tun grundsätzlich gut daran, sich über ihre Rechte zu informieren, da sie ansonsten mitunter benachteiligt werden. Minderjährige und vollzeitschulpflichtige Schüler/innen werden zudem vom Gesetzgeber besonders geschützt und sollten die Bedingungen kennen, unter denen sie arbeiten dürfen.
FAQs
Wie viel Urlaub steht Schüler/innen mit Nebenjob zu?
Schülerinnen und Schüler mit Nebenjob haben im Vergleich zu anderen Minijobbern einen höheren Urlaubsanspruch. Grundsätzlich gelten die folgenden Urlaubsansprüche für Jugendliche:
- unter 16 Jahre
25 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche und 30 Tage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche
- unter 17 Jahre
22,5 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche und 27 Tage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche
- unter 18 Jahre
20,8 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche und 25 Tage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche
Im Falle eines Minijobs wird der Urlaub anteilig berechnet. Es ist allerdings festzuhalten, dass auch geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben.
Wie viel verdienen Schüler in ihrem Minijob?
Für vollzeitschulpflichtige Schüler/innen liegt die Verdienstgrenze im Minijob ebenso wie für alle anderen geringfügigen Beschäftigten bei 520 Euro. Es ist allerdings zu beachten, dass der gesetzliche Mindestlohn hier nicht greift. Dementsprechend kann der Stundenlohn sehr variieren, was sich selbstverständlich auf das Entgelt auswirkt. Pauschale Angaben zur Höhe des Verdienstes lassen sich daher nicht machen.
Wie wirkt sich der Minijob auf den Kindergeldanspruch aus?
Wenn Schüler einem Minijob nachgehen, fragen sich viele Familien, ob und inwiefern der Verdienst auf das Kindergeld angerechnet wird. Im Falle einer geringfügigen Beschäftigung müssen sich Eltern nicht um den Kindergeldanspruch sorgen, denn selbst bei einem Verdienst von 520 Euro im Monat bleibt der ganze Kindergeldanspruch bestehen.
Wo finden Schüler passende Nebenjobs?
Schülerinnen und Schüler können über persönliche Kontakte an einen Nebenjob kommen. Ansonsten sollten sie Aushänge beachten und auch Online-Jobbörsen nutzen. Auf diese Art und Weise können sie fündig werden.