Minijob und Sozialversicherung – Wissenswertes rund um die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten von Minijobs

Minijobs unterscheiden sich von klassischen Beschäftigungsverhältnissen in Teilzeit oder Vollzeit. Der geringe Umfang der Tätigkeit sowie die Begrenzung des monatlichen Entgelts auf höchstens 520 Euro sind in diesem Zusammenhang zu nennen. Darüber hinaus ist auch die Sozialversicherung ein großes Thema, wenn es um Minijobs geht. In der Regel fragen sich Arbeitnehmer/innen, was vom Brutto übrigbleibt. Im Falle eines Minijobs spielen Steuern und Sozialabgaben jedoch eine zu vernachlässigende Rolle, sodass Brutto mehr oder weniger gleich Netto ist. Um dies zu verstehen und die daraus resultierenden Konsequenzen nachzuvollziehen, sollte man sich mit der Sozialversicherung bei einem Minijob befassen. Im Folgenden soll es genau darum gehen, sodass sich Minijobber einen umfassenden Eindruck verschaffen können.
Die Besonderheiten des Minijobs in Bezug auf die Sozialversicherung
Minijobs zeichnen sich durch ihre Einfachheit und Flexibilität aus. Dafür sorgt unter anderem die Versicherungsfreiheit solcher geringfügiger Beschäftigungen. Diese bezieht sich auf die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Weiterhin besteht auch keine Pflegeversicherungspflicht. Erwähnenswert ist außerdem, dass sich geringfügig Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.
Die weitreichende Versicherungsfreiheit von Minijobs bezieht sich allerdings nicht auf die Unfallversicherung. Somit sind Minijobber unfallversichert.
Das sind die Vorteile der Versicherungsfreiheit von Minijobs
Die umfassende Versicherungsfreiheit von Minijobs kann gleich mehrfach punkten. Insbesondere der Umstand, dass sich die Abgaben so auf ein Minimum beschränken, kommt den Arbeitnehmern sehr zugute. Auf diese Art und Weise kann sich ein Minijob als sehr lohnend erweisen. Arbeitgeber wissen die pauschalen Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Minijobber ebenfalls sehr zu schätzen, denn dadurch wird die Buchhaltung maßgeblich entlastet. Weiterhin halten sich die Personalkosten dadurch in Grenzen.
Darin bestehen die Nachteile versicherungsfreier Minijobs
Obwohl die Versicherungsfreiheit immer wieder als großer Vorteil von geringfügigen Beschäftigungen genannt wird, ist sie auch kritisch zu sehen. Der Arbeitgeber zahlt zwar pauschale Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Minijobber sind dadurch aber trotzdem nicht krankenversichert. Wer sich außerdem von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, um die Abgaben zu minimieren, erwirbt keine zusätzlichen Rentenansprüche. Somit gibt es keine wirkliche Absicherung für Minijobber/innen.
Checkliste: Diese Abgaben und Steuern fallen bei einem gewerblichen Minijob an
Unternehmen, die den einen oder anderen gewerblichen Minijob anbieten, müssen sich mit den Formalitäten befassen und vor allem mit der Minijob-Zentrale auseinandersetzen. Über diese melden sie die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung. Nachfolgend findet sich eine Übersicht über die Abgaben und Steuern, die der Arbeitgeber bei einem Minijob abzuführen hat:
- Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung
- Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung
- Pauschsteuer
- Umlage U1 (Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit des Minijobbers)
- Umlage U2 (Ausgleich für Aufwendungen bei Schwangerschaft beziehungsweise Mutterschaft des Minijobbers)
- Umlage für den Insolvenzfall
- Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
Checkliste: Das sind die Abgaben und Steuern bei einem Minijob im Haushalt
Ein Minijob im Haushalt ist sehr einfach gehalten, sodass auch Laien als Arbeitgeber auftreten können. Die Minijob-Zentrale ist hier stets die erste Anlaufstelle und liefert alle relevanten Informationen. Für alle, die sich einen ersten Überblick verschaffen möchten, kann auch die folgende Checkliste hilfreich sein. Die Abgaben, die Arbeitgeber eines haushaltsnahen Minijobbers zu zahlen haben, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung
- Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung
- Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Umlage U1 (Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit der Haushaltshilfe)
- Umlage U2 (Ausgleich für Aufwendungen bei Schwangerschaft beziehungsweise Mutterschaft der Haushaltshilfe)
- Pauschsteuer
5 Tipps zur Vorsorge für Minijobber
Im Rahmen eines klassischen Arbeitsverhältnisses kommen Arbeitnehmer/innen in den Genuss verschiedener Vorsorgeleistungen. Dafür sorgt die Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Der Minijob zeigt jedoch, dass es auch Ausnahmen von der Regel gibt. Damit die Vorsorge und Absicherung trotz der Versicherungsfreiheit gelingen, gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:
- Zahlen Sie freiwillig in die Rentenversicherung ein!
- Kümmern Sie sich eigenständig um eine Krankenversicherung!
- Sorgen Sie privat vor, indem Sie beispielsweise Zusatzversicherungen abschließen!
- Machen Sie auch als Minijobber Ihre Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend!
- Gehen Sie als Rentner/in einem Minijob nach, um Ihr Einkommen aufzubessern!
Achtung! Tipp aus der Redaktion
Wenn es um sozialversicherungsrechtliche Belange in Bezug auf einen Minijob geht, sind viele Menschen zunächst verunsichert. Arbeitgeber erhalten bei der Minijobzentrale oder beispielsweise auch bei der IHK weiterführende Informationen. Als Minijobber kann man sich ebenfalls an die Minijob-Zentrale wenden. Zudem lohnt es sich, eigenständig zu recherchieren. Unser Minijob-Ratgeber kann eine große Stütze sein. Zudem gibt es noch den folgenden Tipp aus unserer Redaktion.
Zahlen Sie als Minijobber den Eigenbetrag zur Rentenversicherung!
Minijobber/innen können sich zwar von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sodass sie keinen Eigenanteil zahlen müssen, doch das ist vielfach nicht sinnvoll. Geringfügig Beschäftigte sollten bedenken, dass sie zusätzliche Rentenansprüche durch die Einzahlungen erwerben. Darüber hinaus steigern sie ihre Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
FAQs
Wo kann man sich über die Sozialversicherung im Minijob informieren?
Informationen rund um geringfügige Beschäftigungen findet man vielfach im Internet. Zudem kann man auch bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Jobcenter vorstellig werden und sich beraten lassen. Die erste Adresse ist jedoch stets die Minijob-Zentrale. Diese bietet umfassende Informationen und ist außerdem auch für die Sozialversicherung im Minijob zuständig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten hier somit alle relevanten Informationen aus erster Hand.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge bei einem Minijob?
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge bei einem Minijob variieren, denn es spielt eine Rolle, ob es sich um einen gewerblichen Minijob oder einen Minijob im Haushalt handelt. Darüber hinaus kann es hin und wieder Anpassungen bezüglich der Beitragssätze geben. Aus diesem Grund sollte man stets aktuell recherchieren und die neuesten Zahlen der Minijob-Zentrale kennen.
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus bei einem Minijob?
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer/innen zwar durch ihre Arbeit krankenversichert, auf Minijobber trifft dies jedoch nicht zu. Aufgrund der Versicherungsfreiheit von Minijobs geht eine geringfügige Beschäftigung mit keiner Krankenversicherung einher. Dementsprechend muss man sich eigenständig um eine Krankenversicherung kümmern. Die Krankenkasse und das Arbeitsamt können diesbezüglich lohnende Anlaufstellen sein.
Welche Beiträge muss man als Minijobber/in selbst bezahlen?
Die im Rahmen eines Minijobs anfallenden Abgaben werden grundsätzlich vom Arbeitgeber direkt abgeführt. Als geringfügig Beschäftigter muss man lediglich den Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung selbst bezahlen. Optional kann man sich davon jedoch befreien lassen und somit keinen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten.