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Urlaubsanspruch im Minijob – Wissenswertes über den Urlaub als Minijobber

Dass es einen Urlaubsanspruch im Minijob gibt, ist für viele Menschen überraschend. Geringfügig Beschäftigte werden vielfach nur für die geleistete Arbeit bezahlt, sodass sie sich nicht dessen bewusst sind, dass ihnen bezahlter Urlaub zusteht. Im Folgenden wollen wir diesbezüglich für Klarheit sorgen und Interessierte mit allen relevanten Informationen versorgen.

Die rechtlichen Grundlagen für den Urlaubsanspruch im Minijob

Wenn es um bezahlten Urlaub im Minijob geht, ist es ratsam, zunächst die Rechtslage zu analysieren. Maßgebend ist hier das Bundesurlaubsgesetz, das für geringfügige Beschäftigte ebenso wie für alle anderen Angestellten gilt. Hier greift der Grundsatz der Gleichbehandlung. §3 BurlG definiert einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen, geht dabei allerdings von einer 6-Tage-Woche aus. Im Falle eines Minijobs besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch.

Das passiert mit Resturlaub im Minijob

Der Urlaubsanspruch im Minijob wird vielfach zunächst nicht wahrgenommen, verfällt aber auch nicht einfach. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter auf die verfügbaren Urlaubstage hinweisen. Wer diese nicht nimmt, kann sie sich gegebenenfalls auszahlen lassen. Kommt es zu einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist die Auszahlung des Resturlaubs die Regel. Falls der Minijobber verstirbt, verfällt der Resturlaub ebenfalls nicht. Stattdessen kann es zu einer Auszahlung an die Erben kommen.

So wirkt sich der Urlaub im Minijob auf den Verdienst aus

Als Minijobber/in kann man selbstverständlich Urlaub nehmen und so etwas Abstand vom Alltag gewinnen. Da das Entgelt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung typischerweise auf der Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden berechnet wird, gehen viele Menschen davon aus, dass sie nicht bezahlt werden und somit aufgrund des Urlaubs weniger verdienen. Durch den Anspruch auf bezahlten Urlaub ist das jedoch nicht der Fall. Der Arbeitgeber muss somit den Verdienst weiterzahlen.

Checkliste: Diese Urlaubsformen gibt es im Minijob

Minijobber/innen sollten in Zusammenhang mit ihren Urlaubsansprüchen bedenken, dass zwischen den beiden folgenden Urlaubsformen unterschieden werden muss:

  • bezahlter Urlaub
  • unbezahlter Urlaub

Unabhängig von dem bestehenden Urlaubsanspruch kann man gegebenenfalls weitere Urlaubstage nehmen. Diese werden allerdings vom Arbeitgeber nicht bezahlt, sodass sich zusätzlicher Urlaub verringernd auf das Arbeitsentgelt auswirkt.

Checkliste: So wird der Urlaubsanspruch im Minijob berechnet

Die Berechnung des Urlaubs im Minijob ist für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei ist die Berechnung längst nicht so kompliziert, wie dies vielfach den Anschein hat. Die Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche ist hier ausschlaggebend. Mithilfe der Formel

Anzahl der wöchentlichen Arbeitstag x 24 : 6

werden die individuellen Urlaubstage des Minijobbers berechnet. Die Berechnung basiert auf den folgenden Annahmen des Bundesurlaubsgesetzes:

  • 6-Tage-Woche
  • 24 Urlaubstage

Im Falle einer geringfügigen Beschäftigung gibt es keine sechs Arbeitstage pro Woche, sodass der gesetzliche Mindestanspruch auf Urlaub von 24 Tagen nur anteilig geltend gemacht werden kann. Durch die genannte Formel wird dies bewerkstelligt.

5 Tipps rund um den Urlaub im Minijob

Dass auch Menschen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, Anspruch auf bezahlten Urlaub haben, ist nicht so bekannt, aber Tatsache. Es besteht in diesem Zusammenhang allerdings eine gewisse Verunsicherung. Geringfügig Beschäftigte sollten sich nicht nur eingehend mit dem Thema befassen, sondern auch die folgenden Tipps beherzigen:

  • Machen Sie sich bewusst, dass Sie auch als Minijobber einen Anspruch auf Urlaub haben!
  • Bedenken Sie, dass der Urlaubsanspruch im Minijob stets individuell berechnet werden muss!
  • Kontrollieren Sie gegebenenfalls Ihren vom Arbeitgeber berechneten Urlaubsanspruch!
  • Ziehen Sie unbezahlten Urlaub in Betracht, wenn die bezahlten Urlaubstage nicht ausreichen!
  • Denken Sie bei Bedarf darüber nach, sich Ihren Urlaub auszahlen zu lassen!

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Wenn es um den Urlaub im Minijob geht, sind viele Menschen verunsichert oder kennen ihre Rechte nicht. Auch auf der Seite der Arbeitgeber gibt es mitunter falsche Annahmen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich eingehend zu informieren. Dabei empfiehlt es sich, den folgenden Tipp aus unserer Redaktion zu befolgen.

Informieren Sie sich über die Minijob-Zentrale über den Urlaubsanspruch im Minijob!

Wenn es um Informationen rund um geringfügige Beschäftigungen geht, ist die Minijob-Zentrale stets die richtige Adresse. Ausführliche Broschüren sowie individuelle Beratungsangebote sorgen für Klarheit unter anderem auch in Sachen Urlaub.

Wie kann man als Minijobber Urlaub nehmen?

Geringfügig Beschäftigte befinden sich in einer speziellen Situation, denn ihr Arbeitspensum ist deutlich geringer als das der anderen Mitarbeitenden. Dennoch haben sie einen Urlaubsanspruch und können diesen geltend machen. Dazu sollten sie mit ihrem Arbeitgeber sprechen und ihre terminlichen Wünsche äußern. Dabei ist es wichtig, dass man seinen Anspruch auf bezahlten Urlaub kennt und auch als Minijobber geltend macht.

FAQs

Welche Auswirkungen kann ein längerer Urlaub auf die geringfügige Beschäftigung haben?

Minijobber, die einen längeren Urlaub planen, kommen mit den geringen Urlaubsansprüchen der geringfügigen Beschäftigung vielfach nicht aus. Unbezahlter Urlaub kann hier Abhilfe schaffen und für die gewünschten Freiräume sorgen. Abgesehen davon, dass dies mit finanziellen Einbußen einhergeht, ist auch zu beachten, dass eine längere Abwesenheit des Minijobbers den Arbeitgeber mitunter zu einer Abmeldung zwingt. Das ist der Fall, wenn der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat dauert.

Wann kann man sich den Urlaub als Minijobber auszahlen lassen?

Minijobber/innen haben mitunter die Möglichkeit, sich ihren Urlaub auszahlen zu lassen. Dies kommt typischerweise nach der Kündigung in Betracht, wenn noch Resturlaub besteht. So muss man diesen nicht zwingend nehmen, sondern kann auch auf eine finanzielle Urlaubsabgeltung setzen. Auch ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann eine Auszahlung erfolgen. Diese sorgt allerdings für ein höheres Entgelt, wodurch mitunter die Verdienstgrenze überschritten wird. Dessen sollte man sich bewusst sein.

Wie wirken sich Feiertage auf den Verdienst im Minijob aus?

Es kommt immer wieder vor, dass Minijobber frei haben, weil ihr Arbeitstag auf einen Feiertag fällt. So mancher Chef erwartet dann, dass der Minijobber vor- oder nacharbeitet. Das ist allerdings nicht korrekt, denn auch an einem arbeitsfreien Feiertag haben Minijobber einen Anspruch auf Bezahlung.