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Wissenswertes rund um den Minijob für Haushalte

Wissenswertes rund um den Minijob für Haushalte

Nicht nur Gewerbebetriebe, sondern auch Privatpersonen kommen als Minijob-Arbeitgeber infrage. Dabei handelt es sich dann um einen Minijob im Haushalt, der sich in einigen Punkten von gewerblichen Minijobs unterscheidet. Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe auf geringfügiger Basis beschäftigen möchten, tun daher gut daran, sich eingehend zu informieren. Im Folgenden erfahren sie viel Wissenswertes und können sich somit einen ersten Überblick verschaffen.

Darum handelt es sich bei einem Minijob im Haushalt

Ein Minijob im Haushalt ist immer dann gegeben, wenn ein Privathaushalt als Arbeitgeber eines Minijobbers fungiert. Die geringfügige Beschäftigung wird von dem privaten Haushalt begründet und findet auch dort statt. Dementsprechend werden Minijobber im Haushalt auch als Haushaltshilfen bezeichnet.

Abgaben und Steuern bei einem Minijob im Haushalt

Private Haushalte, die eine Haushaltshilfe auf geringfügiger Basis beschäftigen, müssen pauschale Abgaben und Steuern abführen. Dabei handelt es sich um pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie um eine Pauschsteuer. Im Vergleich zu gewerblichen Minijobs fallen die Abgaben geringer aus. Nichtsdestotrotz sind diese Pflicht und sollten fristgerecht gezahlt werden. Wer sich dies sparen möchte und eine Haushaltshilfe nicht anmeldet, beschäftigt diese schwarz. Das kann mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen und großen Problemen beispielsweise im Falle eines Unfalls einhergehen.

Das sind die Vorteile eines Minijobs im Privathaushalt

Menschen, die sich Unterstützung im Haushalt wünschen, können externe Dienstleister beauftragen oder eine Haushaltshilfe auf geringfügiger Basis beschäftigen. Letzteres sorgt zwar dafür, dass man als Haushalt zum Arbeitgeber wird, hat aber dennoch einige Vorteile. Zunächst ist hervorzuheben, dass man sich so die richtige Haushaltshilfe aussuchen kann. Da diese in der Wohnung tätig wird, ist ein gewisses Vertrauensverhältnis sehr wichtig. Die niedrigen Pauschalabgaben sowie die simple Anmeldung sind hier ebenfalls zu nennen. Dass man die Kosten der Haushaltshilfe von der Steuer absetzen kann, darf ebenfalls nicht unerwähnt bleiben.

So funktioniert die Anmeldung einer Haushaltshilfe auf geringfügiger Basis

Die Minijob-Zentrale ist die erste Adresse für Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen möchten. Hier erhalten sie nicht nur alle Informationen, sondern können die Haushaltshilfe auch direkt anmelden. Grundsätzlich existieren dafür die folgenden Optionen:

  • online
  • telefonisch
  • postalisch
  • per Fax

Privathaushalte, die ihre Haushaltshilfe anmelden möchten, müssen lediglich das Haushaltsscheck-Formular herunterladen, ausfüllen und auf einem der genannten Wege an die Minijob-Zentrale schicken.

Typische Aufgaben für Minijobber/innen im Haushalt

Dass ein Minijob im Haushalt darin besteht, unterschiedliche Aufgaben im Haushalt zu übernehmen, liegt auf der Hand. Im Folgenden findet sich eine Auswahl der typischen Tätigkeiten:

  • aufräumen und putzen
  • Wäsche waschen
  • Kinderbetreuung
  • Einkäufe
  • Gartenarbeit
  • Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern
  • Betreuung und Versorgung von Haustieren

Checkliste: Diese Angaben sind bei der Anmeldung einer Haushaltshilfe erforderlich

Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen möchten, müssen diese bei der Minijob-Zentrale anmelden. Im Zuge dessen müssen sie einige Informationen mitteilen, damit die Haushaltshilfe angemeldet werden kann. Die folgende Checkliste fasst diese Angaben zusammen:

  • persönliche Daten des Arbeitgebers
  • Steuernummer und Betriebsnummer des Haushalts, sofern bereits vorhanden
  • persönliche Daten der Haushaltshilfe
  • Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe
  • Angaben zur Tätigkeit und zum Entgelt
  • Kontodaten

5 Tipps zur Suche nach geeigneten Minijobbern für den Haushalt

Eine Haushaltshilfe kann im stressigen Alltag eine große Entlastung sein, weshalb es sich lohnen kann, über die Vergabe eines solchen Minijobs nachzudenken. Allerdings lässt man die Person auch in seine eigenen vier Wände und muss dieser großes Vertrauen entgegenbringen. Dass man die Haushaltshilfe mit Bedacht auswählen sollte, steht somit außer Frage. Die folgenden Tipps können helfen, die richtige Haushaltshilfe zu finden:

  • Hören Sie sich in Ihrem Umfeld nach empfehlenswerten Haushaltshilfen um!
  • Machen Sie Aushänge und schalten Sie gegebenenfalls eine Stellenanzeige!
  • Hinterfragen Sie die Erfahrungen und Kompetenzen der Bewerber/innen!
  • Führen Sie zunächst ein ausführliches Gespräch, um einen persönlichen Eindruck zu gewinnen!
  • Vereinbaren Sie zunächst eine Probearbeit!

FAQ

  • Die Kosten einer privaten Haushaltshilfe können stark variieren.

    Wer sich fragt, was eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis kostet, sollte wissen, dass die pauschalen Abgaben überschaubar sind. Außerdem hat man die Ausgabe selbst in der Hand, denn als Arbeitgeber gibt man den Stundenlohn sowie den Umfang der Stelle vor. Entscheidend ist, dass der Mindestlohn nicht unterschritten und die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.

  • Unter gewissen Umständen können die Kosten einer Haushaltshilfe von der Pflegekasse übernommen werden.

    Ältere Menschen, die sich mit der Hausarbeit schwertun, sollten wissen, dass die Kosten einer Haushaltshilfe mitunter von der Pflegekasse übernommen werden können. Sofern mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt wurde, stellt die Pflegekasse zusätzlich zu sonstigen Leistungen einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro zur Verfügung.

  • Als Alternative zu einer Haushaltshilfe auf Minijob-Basis bieten sich externe Dienstleister an.

    Menschen, die einerseits Unterstützung im Haushalt gut gebrauchen können, andererseits aber nicht als Minijob-Arbeitgeber fungieren möchten, können auf eine Alternative ausweichen. Externe Dienstleister können auf Rechnung engagiert werden und sorgen gegebenenfalls für Ordnung und Sauberkeit.

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Der Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale

Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen möchten, müssen sich mit ihren Arbeitgeberpflichten befassen. Darüber hinaus müssen sie die erforderlichen Formalitäten erledigen und die Abgaben sowie Steuern entrichten. Wer sich vorab einen Eindruck verschaffen möchte, kann den Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale verwenden. Hier erfahren Interessierte viel Wissenswertes dazu und können sich so das betreffende Know-How aneignen.

Darum handelt es sich bei dem Haushaltsscheck

Zunächst stellt sich die Frage, worum es sich bei dem Haushaltsscheck handelt. Darunter versteht man die vereinfachte Meldung für einen Minijobber, der in einem Privathaushalt angestellt ist und haushaltsnahe Tätigkeiten ausführt. Das trifft auf Minijobber, die als Haushaltshilfe in Privathaushalten beschäftigt werden, zu. Dem deutschen Sozialversicherungsrecht entsprechend kann man als Arbeitgeber die erforderliche Meldung an die Minijob-Zentrale in Form des Haushaltsschecks vornehmen.

Das vereinfachte Meldeverfahren sorgt für geringere Hürden bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe auf Minijob-Basis. Auf diese Art und Weise soll die Schwarzarbeit effektiv bekämpft werden, schließlich verhindert keine übermäßige Bürokratie die Anmeldung der Haushaltshilfe.

So wird der Haushaltsscheck-Rechner benutzt

Die Erleichterungen in Bezug auf eine Haushaltshilfe im privaten Haushalt betreffen nicht nur das Meldeverfahren. Auch bei den Abgaben ist dies der Fall, denn im Vergleich zu den Abgaben bei einem Minijob im gewerblichen Bereich fallen diese geringer aus. Dennoch ist es für Arbeitgeber wichtig, die fälligen Abgaben zu überblicken. Hier kann der Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale helfen.

Der Haushaltsscheck-Rechner kommt als komfortabler Online-Rechner daher. Wenige Angaben genügen, um die Abgaben bei einem Minijob im privaten Haushalt zu berechnen. Das Tool muss lediglich mit den folgenden Informationen gefüttert werden:

  • Berechnungszeitraum
  • Höhe des monatlichen Entgelts
  • Art der Krankenversicherung der Haushaltshilfe
  • etwaige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  • etwaige Berücksichtigung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
  • etwaige individuelle Einkommenssteuer anstelle der einheitlichen Pauschsteuer

Checkliste: Das lässt sich mit dem Haushaltsscheck-Rechner berechnen

Privatleute, die eine Haushaltshilfe beschäftigen möchten, profitieren von der einfachen Handhabung des Haushaltsscheck-Rechners. Mitunter fragen sie sich allerdings auch, was damit konkret berechnet wird. Die folgende Checkliste liefert eine entsprechende Übersicht:

  • Beitrag zur Krankenversicherung
  • Beitrag zur Rentenversicherung und etwaiger Eigenanteil des Minijobbers zur Rentenversicherung
  • Umlage U1
  • Umlage U2
  • Beitrag zur Unfallversicherung
  • Pauschsteuer

5 Tipps für den Umgang mit dem Haushaltsscheck-Rechner

Minijob-Arbeitgeber tun grundsätzlich gut daran, sich vorab mit allen Kosten zu befassen, die ihnen durch die geringfügige Beschäftigung entstehen. Dass der haushaltsscheck-Rechner großen Anklang findet, ist somit nicht verwunderlich. Die folgenden Tipps sollten in diesem Zusammenhang aber unbedingt beachtet werden:

  • Bedenken Sie, dass der Haushaltsscheck-Rechner nur für Haushaltshilfen im Privathaushalt auf Minijob-Basis geeignet ist!
  • Kontrollieren Sie Ihre Angaben, um sicherzustellen, dass der Rechner ein korrektes Ergebnis liefert!
  • Berücksichtigen Sie, dass der Haushaltsscheck-Rechner kein verbindliches Ergebnis liefert!
  • Nutzen Sie die Zusatzinformationen bei der Verwendung des Haushaltsscheck-Rechners!
  • Nehmen Sie bei Fragen mit dem Haushaltsscheck-Rechner gegebenenfalls mit der Minijob-Zentrale Kontakt auf!

FAQs

Wer nutzt den Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale?

Der Haushaltsscheck-Rechner ist auf der Website der Minijob-Zentrale frei zugänglich und kann somit von allen Interessierten genutzt werden. In erster Linie richtet sich das Tool aber an Menschen, die eine Haushaltshilfe beschäftigen möchten und somit als Arbeitgeber fungieren.

Welche Angaben muss der Haushaltsscheck enthalten?

Wer sich mit dem Haushaltsscheck-Rechner befasst, sollte sich unbedingt auch mit dem Haushaltsscheck im Allgemeinen befassen. Bei dieser Gelegenheit ist festzustellen, dass die folgenden Angaben hier absolute Pflichtangaben sind:

  • Name, Anschrift und Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • Name, Anschrift und Versicherungsnummer beziehungsweise Geburtsdatum des Beschäftigten
  • Angabe, ob die Haushaltshilfe mehreren Beschäftigungen nachgeht

In besondere Fällen, wie zum Beispiel dem Beginn der Beschäftigung, dem Ende der Beschäftigung oder einer Änderung des Arbeitsentgelts, können gegebenenfalls noch weitere Angaben gefordert werden.

Wie lassen sich die Abgaben bei einem gewerblichen Minijob vorab berechnen?

Dass der Haushaltsscheck-Rechner speziell auf Haushaltshilfen als Minijobber im Privathaushalt abgestimmt ist, liegt auf der Hand. Als Arbeitgeber im gewerblichen Bereich muss man dahingegen auf den Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale ausweichen.

Vorteile einer Haushaltshilfe auf Minijob-Basis

Dass Unternehmen einen gewissen Personalbedarf haben und teilweise auch geringfügig Beschäftigte einsetzen, liegt auf der Hand. Neben dem Minijob im gewerblichen Bereich gibt es allerdings auch noch den Minijob im Haushalt. Dabei fungieren Privatleute als Arbeitgeber, indem sie eine private Haushaltshilfe engagieren. Wer diesen Schritt wagen möchte, sollte wissen, worauf zu achten ist. Im Folgenden erfahren Interessierte viel Wissenswertes rund um die Beschäftigung einer privaten Haushaltshilfe.

So meldet man einen Minijobber im Privathaushalt an

Privatpersonen, die einen Minijobber als Haushaltshilfe beschäftigen möchten, sollten sich dessen bewusst sein, dass sie dadurch zum Arbeitgeber werden. Dass die Haushaltshilfe angemeldet werden muss, steht zudem außer Frage. Nur so kann man sie sicher und legal beschäftigen. Die Anmeldung lässt sich einfach bewerkstelligen und kann online, telefonisch oder per Post bei der Minijob-Zentrale erfolgen. Dazu sind die folgenden Angaben erforderlich:

  • persönliche Daten des Arbeitgebers
  • Steuernummer und Betriebsnummer des Haushalts, sofern vorhanden
  • persönliche Angaben der Haushaltshilfe
  • Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe
  • Kontodaten des Arbeitgebers
  • Angaben zur Höhe des Entgelts und zur Beschäftigung

Darum lohnt es sich, eine private Haushaltshilfe anzumelden

Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, wissen vor allem die Entlastung im Alltag sehr zu schätzen. Sie können verschiedene Aufgaben an die Haushaltshilfe delegieren, sodass sie selbst mehr Zeit für die wesentlichen Dinge haben. Die Anmeldung der privaten Haushaltshilfe ist gesetzlich vorgeschrieben und die Basis für eine legale Beschäftigung. Darüber hinaus ergeben sich dadurch noch einige Vorteile, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • günstige Abgaben
  • Versicherungsschutz durch inkludierte Unfallversicherung
  • Absetzbarkeit von der Steuer

Checkliste: Das sind typische Aufgaben für private Haushaltshilfen

Wenn es um die Beschäftigung eines Minijobbers im eigenen Haushalt geht, sollte man stets die Aufgaben möglichst konkret definieren. Auf diese Art und Weise beugt man Missverständnissen vor, sodass eine solide Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis geschaffen wird. Unerfahrene Arbeitgeber fragen sich zuweilen, welche Aufgaben seitens der Haushaltshilfe übernommen werden können. Die folgende Checkliste nennt einige typische Tätigkeiten und vermittelt so einen Eindruck davon, in welchen Belangen eine Haushaltshilfe unterstützend tätig werden kann:

  • Reinigungsarbeiten im Haushalt
  • Wäsche machen
  • Einkäufe tätigen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Kinderbetreuung
  • Versorgung der Haustiere

5 Tipps für alle, die eine private Haushaltshilfe suchen

All diejenigen, die sich im Alltag Unterstützung wünschen und daher eine private Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen möchten, sollten um ihre Arbeitgeberpflichten wissen. Zunächst müssen sie aber die richtige Haushaltshilfe finden. Passend dazu gibt es hier fünf kurze Tipps:

  • Hören Sie sich in Ihrem Umfeld nach Empfehlungen um!
  • Nehmen Sie Kontakt zu Vermittlungsagenturen für Haushaltshilfen auf!
  • Nutzen Sie Online-Jobbörsen, um geeignete Bewerber zu finden!
  • Buchen Sie eine Reinigungskraft bequem über ein Online-Portal!
  • Bestehen Sie zunächst auf eine Probezeit, um die Zuverlässigkeit und Arbeitsweise der Haushaltshilfe auf die Probe zu stellen!

FAQs

Was kostet eine private Haushaltshilfe?

Der Stundenlohn eines Minijobbers muss mindestens den Mindestlohn betragen, kann ansonsten aber individuell festgelegt werden. Zudem variiert auch der Umfang der geringfügigen Beschäftigung. Daher lassen sich keine pauschalen Angaben zum Entgelt einer privaten Haushaltshilfe machen. Als Arbeitgeber muss man allerdings noch Abgaben abführen, die die monatlichen Kosten erhöhen.

Wer profitiert besonders von einer privaten Haushaltshilfe?

Dass eine private Haushaltshilfe ein Kostenfaktor ist, steht außer Frage. Auch auf Minijob-Basis muss man die Kosten einkalkulieren. Dennoch sind Haushaltshilfen sehr gefragt. Vor allem Menschen, die beruflich stark eingespannt sind, sich mehr um ihre Familie kümmern möchten, sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, selbst gesundheitlich eingeschränkt sind oder einfach keine Muße haben, sich dem Haushalt zu widmen, profitieren in besonderem Maße von einer Haushaltshilfe.

Wie findet man einen Minijob als Haushaltshilfe?

Nicht nur für potenzielle Arbeitgeber, sondern auch für die Minijobber kann die Stellensuche eine Herausforderung sein. Sie sollten nach passenden Minijobs Ausschau halten, indem sie ihre privaten Kontakte nutzen. Zudem tun sie gut daran, sich bei Online-Portalen anzumelden und darüber hinaus Jobbörsen für Minijobs in Privathaushalten zu nutzen.

Private Pflege als Minijob

Wenn es um typische Tätigkeiten für einen Minijob geht, denken viele Menschen an die Zeitungszustellung, das Auffüllen von Regalen oder die Bedienung in der Gastronomie. Dass auch eine private Pflege als Minijob in Betracht kommt, sollte aber auch nicht vergessen werden. Einerseits herrscht ein akuter Personalmangel in der Pflege, andererseits bevorzugen viele Menschen die häusliche Pflege. Dementsprechend bieten Minijobs in der privaten Pflege großes Potenzial.

Das macht einen Minijob in der Pflege aus

Eine geringfügige Beschäftigung in der Pflege hat einen geringeren Umfang, kann aber dennoch sehr fordernd sein. Im Zuge dessen werden unterschiedliche pflegerische Arbeiten verlangt, wie zum Beispiel Unterstützung bei der täglichen Hygiene, Hilfe beim Ankleiden oder auch die Begleitung des Alltags. Je nach Qualifikation und Anforderungen im Einzelfall müssen Minijobber/innen in der Pflege unterschiedlichste Aufgaben übernehmen. Da sie sich um pflegebedürftige Personen kümmern, die auf diese Unterstützung angewiesen sind, tragen sie stets ein hohes Maß an Verantwortung.

Diese Minijob-Varianten kommen in der privaten Pflege in Betracht

Minijobber/innen in der Pflege finden vielfach im gewerblichen Bereich passende Jobs. Mobile Pflegedienste und auch Altenheime setzen vielfach ebenso auf geringfügig Beschäftigte, die die Pflege unterstützen. Darüber hinaus kann man auch als Pflegekraft im privaten Haushalt angestellt werden. Einige Pflegebedürftige und ihre Familien werden selbst zu Arbeitgebern und suchen nach einer Pflegekraft, die sie auf Minijob-Basis unterstützt.

Unabhängig vom jeweiligen Arbeitgeber muss man auch in der Pflege zwischen den folgenden Varianten des Minijobs unterscheiden:

  • geringfügige Beschäftigung

    Das monatliche Entgelt überschreitet die Verdienstgrenze von 520 Euro nicht, sodass es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt.

  • kurzfristige Beschäftigung

    Bei einem Minijob in Form einer kurzfristigen Beschäftigung gibt es keine Verdienstgrenze, die Dauer der Beschäftigung ist jedoch auf drei Monate beziehungsweise 70 Tage begrenzt.

Checkliste: Bei diesen Pflegepersonen besteht kein Beschäftigungsverhältnis

Ein Minijobber kann die alltägliche Pflege im häuslichen Umfeld unterstützen oder auch die Zeit bis zu einem Heimplatz überbrücken. In vielen Fällen entscheiden sich die Familien aber gegen eine externe Pflegekraft und übernehmen die Pflege ihres Angehörigen selbst. Dass es sich dabei um eine sehr herausfordernde Situation handelt, steht außer Frage. Zudem kommt vielfach die Frage auf, ob es sich um einen Minijob handelt, wenn die pflegende Person Geld bekommt. Zunächst ist festzuhalten, dass das Pflegegeld nicht als Verdienst, sondern als Entschädigung dient.

Das Motiv der Pflegeperson ist ein entscheidender Faktor bei der Einstufung als Ehrenamt oder Minijob. Grundsätzlich besteht kein Beschäftigungsverhältnis und somit auch keine Meldepflicht, wenn eine der folgenden Personen die häusliche Pflege übernimmt:

  • Familienangehörige/r
  • Lebenspartner/in
  • Ehepartner/in
  • Verwandte/r
  • Verschwägerte/r
  • Mitbewohner/in aus demselben Haushalt

5 Tipps für pflegende Angehörige

Für viele Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Wenn die eigenen Eltern alt werden, Geschwister schwer erkranken oder das eigene Kind pflegebedürftig ist, kümmern sich oftmals Angehörige um die Pflege, Versorgung und Betreuung. Die folgenden Tipps können hier sehr hilfreich sein:

  • Nehmen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch!
  • Absolvieren Sie eine Schulung für pflegende Angehörige, um sich ein grundlegendes Wissen anzueignen!
  • Kümmern Sie sich gegebenenfalls um einen Schwerbehindertenausweis für Ihren Angehörigen, um weitere Vorteile beanspruchen zu können!
  • Gönnen Sie sich hin und wieder eine kleine Auszeit!
  • Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung von einem Pflegedienst!

FAQs

Worum handelt es sich bei einer erwerbsmäßigen Pflege?

Wer nach einem Minijob in der privaten Pflege sucht, will sich der erwerbsmäßigen Pflege widmen. Dieser liegt der Gelderwerb als Motiv zugrunde. In solchen Fällen besteht eine Meldepflicht des Beschäftigungsverhältnisses.

Was macht eine nicht erwerbsmäßige Pflege aus?

Kennzeichnend für eine nicht erwerbsmäßige Pflege ist die Tatsache, dass sie nicht des Geldes wegen ausgeübt wird. Die pflegende Person agiert ehrenamtlich und sieht in der Hilfe selbst das Motiv. Unter dieser Voraussetzung kann eine nicht meldepflichtige Beschäftigung gegeben sein.

Wann gilt eine private Pflege als Minijob?

Unter bestimmten Umständen kann eine private Pflege als Minijob gelten. Da vielen Menschen eine Abgrenzung schwerfällt, gibt es nachfolgend eine Übersicht über die Kriterien, die eine private Pflege in Form eines Minijobs erfüllt:

  • erwerbsmäßige Ausübung der Pflege als Gelderwerb
  • Einhaltung der Verdienstgrenze von 520 Euro oder kurzfristige Beschäftigung
  • Entschädigung übersteigt das Pflegegeld
  • keine besondere Verbindung zwischen Pflegeperson und pflegebedürftiger Person