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Wissenswertes rund um den Minijob für Minijobber

Wissenswertes rund um den Minijob für Minijobber

Viele Menschen in Deutschland gehen einer oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen nach. Arbeitssuchende können sich so etwas dazuverdienen, während Rentner/innen ihre Rente aufbessern. Aber auch klassische Arbeitnehmer/innen kommen für einen Minijob infrage. Auf diese Art und Weise sichern sie sich ein Nebeneinkommen, das insbesondere in Zeiten steigender Preise sehr hilfreich sein kann.

All diejenigen, die an einem Minijob interessiert sind oder bereits auf geringfügiger Basis arbeiten, sollten sich umfassend über dieses Beschäftigungsmodell informieren. So kennen sie ihre Rechte und können das ganze Potenzial ausschöpfen.

Die verschiedenen Arten des Minijobs

Wenn von einem Minijob die Rede ist, können unterschiedliche Arten der geringfügigen Beschäftigung gemeint sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, erst einmal zu differenzieren. Zunächst sind die folgenden zwei Varianten geringfügiger Beschäftigungen zu nennen:

  • Kurzfristige Beschäftigung
    Im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung dauert das Beschäftigungsverhältnis höchsten drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.
  • Geringfügig entlohnte Beschäftigung

    Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung zeichnet sich dadurch aus, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt die gesetzliche Verdienstgrenze nicht überschreitet.

Letzteres ist die klassische Form eines Minijobs. Hier muss zudem noch zwischen gewerblichen Minijobs und Minijobs im Haushalt unterschieden werden.

Arbeitsrechte im Minijob

Minijobber/innen haben zuweilen den Eindruck, sie seien Arbeitnehmer/innen zweiter Klasse. Sie sollten allerdings wissen, dass sich das Arbeitsrecht auch ausführlich mit geringfügigen Beschäftigungen auseinandersetzt. Minijobber haben umfassende Rechte, die unter anderem die folgenden Aspekte betreffen:

  • Mindestlohn
  • Kündigungsschutz
  • Urlaubsanspruch

Grundsätzlich lässt sich zusammenfassen, dass geringfügig Beschäftigte die gleichen Arbeitsrechte wie Festangestellte in Vollzeit haben. Dafür sorgt der Grundsatz der Gleichbehandlung.

Das sind die Nachteile geringfügiger Beschäftigungen für Minijobber/innen

Der einfache Zugang zu entsprechenden Stellen sowie die Tatsache, dass das Arbeitsrecht auch Minijobber/innen schützt, lässt geringfügige Beschäftigungen in keinem schlechten Licht erscheinen. Minijobber/innen sollten sich aber bewusst machen, dass dieses Modell vor allem für Arbeitgeber vorteilhaft ist. Als Minijobber/in muss man einige Nachteile im Vergleich mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen in Kauf nehmen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • keine automatische Kranken- und Pflegeversicherung
  • geringe Rentenansprüche

Der Arbeitsvertrag im Minijob

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Minijobber zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber in der Praxis erweist sich ein mündlicher Arbeitsvertrag immer wieder als problematisch. Außerdem sind die wesentlichen Aspekte der Beschäftigung ohnehin schriftlich festzuhalten. Daher sollten Minijobber einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber abschließen. Wird dieser verweigert, sollte man misstrauisch werden und zumindest darüber nachdenken, von dem Job Abstand zu nehmen.

Hier erhalten Minijobber/innen Informationen und Unterstützung

In Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungen ergeben sich für Interessierte beziehungsweise Minijobber/innen vielfach einige Fragen beziehungsweise Unsicherheiten. Verschiedene Stellen stehen ihnen gegebenenfalls mit Rat und Tat zur Seite. So kann man sich an die folgenden Stellen wenden:

  • Steuerberater/innen
  • Arbeitsagentur
  • Minijob-Zentrale
  • Wohlfahrtsverbände

Checkliste: So findet man einen Minijob

All diejenigen, die Minijobber werden wollen und nach der passenden Stelle suchen, können auf unterschiedliche Art und Weise fündig werden. Die folgende Checkliste liefert einige Anhaltspunkte und kann so zu einer erfolgreichen Jobsuche beitragen:

  • Mund-zu-Mund-Propaganda
  • Aushänge am Schwarzen Brett
  • Ausschreibungen in Social Media
  • Online-Jobbörsen
  • Stellenangebote in der Lokalpresse

5 Tipps für Menschen mit mehreren Minijobs

Es ist möglich und erlaubt, mehreren Minijobs nachzugehen. Viele Menschen haben auch einen Hauptjob und nutzen eine geringfügige Beschäftigung als Nebenverdienst. Die Organisation mehrerer Arbeitsstellen kann zuweilen herausfordernd sein. Die folgenden Tipps sollten daher Beachtung finden:

  • Beachten Sie, dass Sie neben Ihrem Hauptjob nur einen Minijob haben dürfen!
  • Berücksichtigen Sie, dass mehrere Minijobs bei demselben Arbeitgeber zusammengefasst werden und somit zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis führen!
  • Zwei oder mehr Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern sind problemlos möglich!
  • Bedenken Sie, dass die Verdienstgrenze für alle Minijobs zusammen gilt!
  • Wenn Sie sich in einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, gilt das für alle Minijobs!

FAQ

  • Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt aktuell bei 538 Euro (Stand 07/2024).

    Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen wird zuweilen angepasst. Wer sich fragt, wie viel man verdienen kann, sollte daher die aktuelle Verdienstgrenze recherchieren.

  • Minijobs werden pauschal versteuert.

    Vom Minijob-Verdienst müssen Minijobber keine Steuern mehr zahlen, da der Arbeitgeber bereits eine Pauschalsteuer abgeführt hat. Daher ist es auch nicht erforderlich, den Minijob in der Steuererklärung anzugeben.

  • Der Arbeitgeber des Hauptjobs muss über einen Minijob informiert werden.

    Minijobber mit Hauptjob müssen ihren Arbeitgeber über den Minijob informieren. Sie brauchen nicht zwingend die Genehmigung, dürfen es aber nicht versäumen, den Arbeitgeber über den Nebenjob in Kenntnis zu setzen.

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Kurzfristige Minijobs für Saisonarbeiter: Die Erntehelfer-Saison hat begonnen

Die Erntehelfer-Saison ist jedes Jahr ein wichtiger Zeitraum für landwirtschaftliche Betriebe, in dem sie auf der Suche nach kurzfristigen Minijobbern sind, um bei der Ernte von Obst, Gemüse und anderen landwirtschaftlichen Produkten zu helfen. Diese Gelegenheit bietet vielen Menschen die Möglichkeit, nicht nur ihr Einkommen aufzubessern, sondern auch praktische Erfahrungen in der Landwirtschaft zu sammeln und aktiv zur Lebensmittelproduktion beizutragen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über kurzfristige Minijobs für Saisonarbeiter während der Erntehelfer-Saison.

Die Bedeutung der Erntehelfer-Saison

Die Erntehelfer-Saison ist von entscheidender Bedeutung für die Landwirtschaft. Während dieses Zeitraums müssen frische Lebensmittel geerntet, sortiert und verpackt werden, um sie für den Verkauf auf dem Markt vorzubereiten. Da diese Aufgaben zeitlich begrenzt sind und stark von saisonalen Faktoren abhängen, setzen viele landwirtschaftliche Betriebe auf kurzfristige Minijobber, um ihre Arbeitskraft während des Erntezeitraums zu verstärken.

Was ist ein kurzfristiger Minijob?

Ein kurzfristiger Minijob ist eine Art von geringfügiger Beschäftigung, die auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist. Dies bedeutet, dass die Tätigkeit als Erntehelfer oder in ähnlichen saisonalen Aufgaben für einen bestimmten Zeitraum ausgeübt wird, der im Voraus zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird. Die zeitliche Begrenzung für einen kurzfristigen Minijob beläuft sich in der Regel auf bis zu 3 Monate oder bis zu 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres.

Vorteile von kurzfristigen Minijobs als Erntehelfer

Die Arbeit als Erntehelfer bietet sowohl für landwirtschaftliche Betriebe als auch für die Arbeitskräfte selbst eine Reihe von Vorteilen:

  • Zusätzliches Einkommen
  • Die Erntehelfer-Tätigkeit ermöglicht vielen, darunter Schülern, Studenten und Teilzeitbeschäftigten, während der Erntesaison zusätzliches Geld zu verdienen.

  • Praktische Erfahrungen
  • Die Arbeit auf dem Feld ermöglicht es den Erntehelfern, praktische Erfahrungen in der Landwirtschaft zu sammeln, die in Zukunft von Nutzen sein können, insbesondere für diejenigen, die eine Karriere in diesem Bereich anstreben.

  • Gemeinschaftliche Zusammenarbeit
  • Die Ernte erfordert oft Teamarbeit, was den Erntehelfern die Möglichkeit gibt, in einer Gemeinschaft von Menschen zu arbeiten.

  • Gesunde Aktivität
  • Die körperliche Arbeit im Freien kann eine willkommene Abwechslung zu sitzenden Tätigkeiten sein und den Erntehelfern die Möglichkeit geben, sich an der frischen Luft zu bewegen.

Checkliste: Darauf sollten Sie als Erntehelfer achten

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, als Erntehelfer in einem kurzfristigen Minijob zu arbeiten, ist es wichtig, gut informiert und vorbereitet zu sein. Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen:

  • Arbeitsbedingungen und Anforderungen
  • Wetterbedingungen
  • Bezahlung und Vergütung
  • Pausen und Erholungszeiten
  • Arbeitsrechtliche Regelungen
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber

5 Tipps für die Suche nach kurzfristigen Minijobs für Saisonarbeiter

Wenn Sie auf der Suche nach kurzfristigen Minijobs als Saisonarbeiter sind, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Hier sind fünf Tipps, die Ihnen bei der Suche nach passenden Saisonjobs helfen können:

  • Bereiten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vor!
  • Bewerben Sie sich so früh wie möglich. um Ihre Chancen für einen passenden Job zu erhöhen!
  • Nutzen Sie Online-Jobbörsen und soziale Medien, um nach kurzfristigen Minijobs für Saisonarbeiter zu suchen!
  • Recherchieren Sie landwirtschaftliche Betriebe, Obstplantagen, Gärtnereien und andere Unternehmen in Ihrer Region, die saisonale Arbeitskräfte suchen!
  • Zeigen Sie Bereitschaft zur Flexibilität!

Ferienjobs für Studenten: Minijobs als finanzielle Unterstützung während der Semesterferien

In den Semesterferien sind eine ideale Gelegenheit für Studenten, sich neben dem Studium etwas dazu zu verdienen und gleichzeitig wertvolle praktische Erfahrungen zu sammeln. Ferienjobs sind dabei eine beliebte Option, um die Zeit sinnvoll zu nutzen und das eigene Budget aufzubessern. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswertes rund um Ferienjobs für Studenten.

Warum sind Ferienjobs für Studenten wichtig?

Die Lebenshaltungskosten steigen stetig, und viele Studenten sind auf zusätzliche Einkünfte angewiesen, um ihre Ausgaben zu decken. Die Semesterferien bieten eine optimale Gelegenheit, um sich in kurzer Zeit ein finanzielles Polster anzulegen. Ferienjobs ermöglichen es den Studenten nicht nur, ihre finanzielle Unabhängigkeit zu stärken, sondern auch wertvolle praktische Erfahrungen zu sammeln, die sich positiv auf ihren zukünftigen Berufsweg auswirken können.

Welche Arten von Ferienjobs gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Ferienjobs, die sich je nach Interessen und Fähigkeiten der Studenten unterscheiden. Hier sind einige beliebte Optionen:

  • Servicekraft in der Gastronomie
  • Verkaufstätigkeiten
  • Ferienjob in Studienfeld
  • Nachhilfelehrer
  • Babysitting oder Kinderbetreuung

Kurzfristige Minijobs und Minijobs mit Verdienstgrenze

Bei der Wahl eines Ferienjobs stehen Studenten zwei Optionen offen:

  • Kurzfristige Beschäftigung
  • Diese ist auf einen Zeitraum von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr begrenzt. Sie eignet sich besonders für Ferienjobs, die nur für kurze Zeit ausgeübt werden. Die Arbeitszeit ist sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig.

  • Minijobs mit Verdienstgrenze
  • Hierbei dürfen Arbeitnehmer monatlich nicht mehr als 520 Euro verdienen. Diese Art von Minijob kann dauerhaft und regelmäßig ausgeübt werden und ermöglicht ein maximales Jahresverdienst von 6.240 Euro.

Checkliste: Darauf sollte man bei der Auswahl eines Ferienjobs achten

Die Wahl eines Ferienjobs erfordert sorgfältige Überlegungen, um sicherzustellen, dass er Ihren Erwartungen und Bedürfnissen entspricht. Verwenden Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen:

  • Eigene Interessen und Fähigkeiten
  • Arbeitszeit und Flexibilität
  • Bezahlung und Vergütung
  • Arbeitsumfeld und Unternehmen
  • Arbeitsbedingungen
  • Berufliche und persönliche Entwicklung
  • Vertragsdetails

5 Tipps für die Suche nach einem geeigneten Ferienjob

Ferienjobs erweisen sich als beliebte Wahl, um finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen und gleichzeitig praktische Erfahrungen zu sammeln. Aber wie gelingt es, den optimalen Ferienjob zu entdecken? Hier sind fünf Tipps, die bei der Suche nach Ferienjobs hilfreich sein können:

  • Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einem Ferienjob, um genügend Zeit zu haben, verschiedene Optionen zu prüfen und sich zu bewerben!
  • Nutzen Sie Online-Jobbörsen, Unternehmenswebsites und soziale Medien, um nach Ferienjobs zu suchen!
  • Schauen Sie sich in Ihrer Nähe um und erkundigen Sie sich bei Restaurants, Geschäften und Unternehmen, ob sie Ferienjobber suchen!
  • Fragen Sie Freunde, Familie und Kommilitonen nach Empfehlungen für Ferienjobs!
  • Seien Sie bereit, flexible Arbeitszeiten anzunehmen, um die Chancen auf einen Ferienjob zu erhöhen!

Die Vergütung im Minijob

Wer einem Minijob nachgeht, hat dafür typischerweise finanzielle Gründe. Der Gelderwerb ist das zentrale Motiv für Minijobber/innen, die dieser Beschäftigung vielfach nebenbei nachgehen. Dass die Vergütung ein großes Thema ist, liegt somit in der Natur der Sache. Aufgrund besonderer Regeln wirft die Vergütung im Minijob allerdings auch einige Fragen auf. Angehende Minijobber/innen sollten darauf Rücksicht nehmen und nachfolgend die Gelegenheit nutzen, sich eingehend zu informieren.

Die Vergütung bei einer kurzfristigen Beschäftigung

Wenn von einem Minijob die Rede ist, ist zuweilen eine kurzfristige Beschäftigung gemeint. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass sie maximal drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage dauert. Hinsichtlich der Vergütung gibt es dahingegen keine Grenze, wobei eine berufsmäßige Ausübung der Geringfügigkeit widerspricht und somit dem Status als Minijob entgegensteht. Es kommt in der Regel auf den Einzelfall an, ob die kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.

Die Vergütung bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung

Im Falle einer kurzfristigen Beschäftigung ist die Vergütung nicht das zentrale Merkmal, das die Beschäftigung auszeichnet. Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die den klassischen Fall unter den Minijobs darstellt, ist dies jedoch anders. Hier ist die gesetzlich definierte Verdienstgrenze maßgebend, die aktuell bei 520 Euro im Monat liegt. Die regelmäßige Vergütung eines entsprechenden Minijobbers darf somit nicht 520 Euro im Monat übersteigen.

Checkliste: Das steht in der Lohnabrechnung

Minijobber/innen haben ebenso wie andere Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Lohnabrechnung. Anhand der Abrechnung können sie die Richtigkeit des Verdienstes überprüfen. Sie sollten wissen, dass die folgenden Angaben unbedingt in die Lohnabrechnung gehören:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • Steuer-ID des Arbeitnehmers
  • Steuerklasse des Arbeitnehmers
  • Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers
  • Beschäftigungsbeginn
  • Bruttolohn
  • Zuschläge und Zulagen
  • Abzüge
  • etwaige Vorschüsse
  • sonstige Vergütungen
  • Nettolohn

5 Tipps rund um Sonderzahlungen für Minijobber/innen

Sonderzahlungen sind für Arbeitnehmer stets ein willkommenes Plus, da sie als zusätzliche Zahlungen neben der eigentlichen Vergütung erfolgen. Auch als Minijobber mit geringem Verdienst kann man davon sehr profitieren. Allerdings muss man auch einiges beachten und sollte falsche Erwartungen vermeiden. Passend dazu gibt es im Folgenden fünf kurze Tipps:

  • Beachten Sie, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen gibt!
  • Befassen Sie sich mit Ihrem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen, denn daraus kann für Minijobber ein Anspruch auf Sonderzahlungen entstehen!
  • Bedenken Sie, dass Sie durch den Grundsatz der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Sonderzahlungen haben können, wenn der Arbeitgeber anderen Mitarbeitenden beispielsweise Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zahlt!
  • Seien Sie sich bewusst, dass Sie als Minijobber einen anteiligen Anspruch auf Sonderzahlungen haben!
  • Beachten Sie, dass Sonderzahlungen zur Vergütung gehören und somit zu einer Überschreitung der Verdienstgrenze führen können!

FAQs

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf die Vergütung als Minijobber aus?

Wenn es um einen Minijob geht, haben die meisten Menschen sofort die Verdienstgrenze von 520 Euro im Kopf. Dass man diesen Betrag nicht überschreiten darf, ist allgemein bekannt. Gleichzeitig ist auch der Mindestlohn in aller Munde, der auch für geringfügig Beschäftigte gilt und bei aktuell 12 Euro pro Stunde liegt. Dementsprechend muss die Vergütung mindestens auf Mindestlohn-Niveau erfolgen.

Wie hoch sind die Abgaben und Steuern für Minijobber?

Dass Minijobs mit minimalen Abgaben und Steuern einhergehen, ist ein großer Vorteil dieser Beschäftigungsform. Die jeweiligen Beitragssätze hängen davon ab, ob es sich um einen Minijob im gewerblichen Bereich oder einen Minijob als Haushaltshilfe im Privathaushalt handelt. Grundsätzlich werden die Abgaben vom Arbeitgeber gezahlt. Einzige Ausnahme ist der Eigenanteil zur Rentenversicherung, sofern man sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.

Wie viel darf man im Minijob verdienen?

Wer einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgeht, darf die aktuelle Verdienstgrenze nicht überschreiten und somit nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Zuweilen müssen Minijobber/innen aber noch auf andere Freibeträge oder Verdienstgrenzen Rücksicht nehmen, wenn sie beispielsweise Sozialleistungen beziehen. Wird die jeweilige Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird das Einkommen aus dem Minijob angerechnet und verringert somit die Bezüge.

Minijob und Mutterschaft – Wissenswertes rund um den Mutterschutz im Minijob

Wenn Minijobberinnen schwanger werden und entbinden, hat dies unweigerlich Auswirkungen auf ihre geringfügige Beschäftigung. Einerseits gelten die üblichen Fristen des Mutterschutzes, andererseits kann auch ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Dass man zeitweise nicht arbeiten kann, liegt somit in der Natur der Sache. Trotz aller Flexibilität unterliegen auch Minijobs dem deutschen Arbeitsrecht, sodass Schwangeren ein besonderer Kündigungsschutz zuteilwird. Nichtsdestotrotz wirft eine Mutterschaft in Verbindung mit einem Minijob einige Fragen auf. Hier erfahren Interessierte Wissenswertes und können erste Einblicke in die Rechtslage erhalten.

Der Mutterschutzlohn im Minijob

Der Mutterschutzlohn im Minijob dient als Lohnfortzahlung während eines Beschäftigungsverbots. Wer aufgrund der Schwangerschaft nicht arbeiten darf, erhält vom Arbeitgeber den Mutterschutzlohn, der dem üblichen Entgelt entspricht.

Das Mutterschaftsgeld im Minijob

Das Mutterschaftsgeld ist vom Mutterschutzlohn abzugrenzen, denn es wird nicht während eines Beschäftigungsverbots gezahlt, sondern während der Fristen des Mutterschutzes vor und nach der Entbindung. Üblicherweise zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld, wobei mitunter ein Zuschuss vom Arbeitgeber fällig sein kann.

Checkliste: So können Arbeitgeber von der Umlage 2 profitieren

Wer Minijobber/innen beschäftigt, muss gewisse Abgaben abführen. In diesem Zusammenhang ist auch die Umlage 2 zu nennen, die als Ausgleich für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft dient. Arbeitgeber, die an dem Umlageverfahren teilnehmen, können somit auch Ansprüche daraus geltend machen. Während der Lohnfortzahlung im Mutterschutz können sie den Erstattungssatz in Höhe von 100 Prozent beanspruchen. Dadurch werden Arbeitgeber massiv entlastet. Damit dies reibungslos funktioniert, bedarf es der richtigen Herangehensweise. So sollte man vor allem wissen, unter welchen Voraussetzungen eine U2-Erstattung erfolgen kann. Die folgende Checkliste liefert diesbezüglich eine Übersicht:

  • U2-Pflicht
  • Zahlung der U2-Umlage
  • Übermittlung der Meldung zur Sozialversicherung für die Minijobberin
  • Anspruch der Minijobberin auf Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot oder Mutterschaftsgeld
  • bereits erfolgte Zahlung von Mutterschutzlohn oder eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld seitens des Arbeitgebers

5 Tipps für werdende und junge Mütter mit Minijob

Werdende und junge Mütter sind in Bezug auf ihren Minijob vielfach sehr verunsichert. Sie kennen ihre Rechte nicht und fürchten eine Entlassung aufgrund der Mutterschaft. Dass auch für geringfügige Beschäftigungen die üblichen Arbeitsrechte inklusive des besonderen Kündigungsschutzes bei Schwangerschaft gelten, ist ihnen vielfach nicht bewusst. Doch nur, wer seine Rechte kennt, kann sich gegebenenfalls gegen eine Benachteiligung wehren. Die folgenden Tipps können Minijobberinnen helfen, die Rechtslage zu erfassen und adäquat zu reagieren:

  • Beachten Sie, dass ein individuelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft auch für den Minijob gelten kann!
  • Seien Sie sich dessen bewusst, dass ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld auch im Minijob bestehen kann!
  • Beachten Sie, dass sich der Minijob auf das Elterngeld auswirken kann!
  • Informieren Sie sich, ob Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber haben!
  • Lassen Sie sich gegebenenfalls von der Minijob-Zentrale zur Mutterschaft im Minijob beraten!

FAQs

Wird der Minijob auf das Elterngeld angerechnet?

Junge Eltern, die Elterngeld beziehen und parallel einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, müssen wissen, dass der Verdienst aus einem Minijob angerechnet wird. Trotz einiger Vorteile in Sachen Pauschsteuer und Versicherungsfreiheit wird ein Minijob beim Elterngeld vollumfänglich berücksichtigt.

Was passiert im Falle einer Schwangerschaft mit dem Minijob?

Grundsätzlich hat eine Schwangerschaft einer Minijobberin keine Auswirkungen auf die geringfügige Beschäftigung. Durch ein Beschäftigungsverbot und/oder den Mutterschutz kommt es jedoch zu einer Unterbrechung der Tätigkeit. Werdende und junge Mütter müssen allerdings nicht den Verlust ihres Minijobs fürchten, schließlich sieht das deutsche Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz im Falle einer Schwangerschaft vor. Stattdessen haben sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld im Minijob?

Minijobberinnen mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld erhalten einen vollumfänglichen Ausgleich für ihren Verdienstausfall während der Schutzfristen. Zu beachten ist allerdings, dass das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse maximal 390 Euro im Monat beträgt. Wer als Minijobberin mehr verdient hat, bekommt die Differenz als Zuschuss vom Arbeitgeber.

Arbeit auf Abruf im Minijob – das macht den Minijob auf Abruf aus

Unternehmen, die geringfügig Beschäftigte einsetzen, wissen vielfach die Flexibilität dieses Beschäftigungsmodells zu schätzen. Daher passt das Konzept von Arbeit auf Abruf perfekt zu Minijobs. In vielen Minijobs gibt es dennoch geregelte Arbeitszeiten. Für den Fall, dass Minijobber/innen doch auf Abruf eingesetzt werden sollen, muss einiges beachtet werden. Hier finden sich ausführliche Informationen zur Arbeit auf Abruf im Minijob, sodass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein genaues Bild machen können.

Darum handelt es sich bei Arbeit auf Abruf

Im Rahmen von Arbeit auf Abruf haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine besondere Vereinbarung getroffen. Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses bestehen keine festen Arbeitszeiten, stattdessen kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung einseitig einfordern. Auf diese Art und Weise kann die Arbeitskraft flexibel je nach Arbeitsanfall eingesetzt werden.

Die besonderen Regelungen für Arbeit auf Abruf

Obwohl es bei Arbeit auf Abruf keine festen Arbeitszeiten gibt, muss eine fiktive Arbeitszeit pro Woche definiert werden. Wird darauf in der Abruf-Vereinbarung verzichtet, geht der Gesetzgeber von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden aus, woraus sich dann auch entsprechende Vergütungsansprüche und Arbeitsrechte ableiten lassen. Dass das auch Auswirkungen auf die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung hat, steht außer Frage. Folglich ist es wichtig, dass eine eindeutige Abruf-Vereinbarung besteht, die unter anderem auf die fiktive Arbeitszeit eingeht.

Checkliste: Darauf kommt es bei der Abruf-Vereinbarung im Minijob an

Wenn Arbeit auf Abruf im Minijob vereinbart wird, muss stets auf die Verdienstgrenze und den aktuellen Mindestlohn Rücksicht genommen werden. Außerdem ist eine Abruf-Vereinbarung unbedingt erforderlich. Diese muss sich insbesondere den folgenden Punkten widmen:

  • tägliche Arbeitszeit
  • wöchentliche Arbeitszeit
  • Mindestarbeitszeit
  • Höchstarbeitszeit

5 Tipps für Minijobber, die Arbeit auf Abruf leisten

Arbeit auf Abruf sorgt einerseits für maximale Flexibilität, kann andererseits aber auch sehr belastend sein. Vor allem die Tatsache, dass der Arbeitgeber einseitig den Arbeitseinsatz einfordert, erschwert die Ausübung einer solchen geringfügigen Beschäftigung. Das gilt hauptsächlich für Minijobber, die noch einen Hauptjob haben oder familiären Verpflichtungen gerecht werden müssen. Betreffende Minijobber/innen sollten daher die folgenden Tipps beherzigen:

  • Bestehen Sie auf eine Festlegung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit!
  • Achten Sie auf die Vereinbarkeit der Arbeitszeiten mit Ihren anderen Verpflichtungen sowie Ihrer Freizeitplanung!
  • Dokumentieren Sie Ihre Arbeitseinsätze, um den Überblick zu behalten!
  • Beachten Sie, dass zwischen dem Arbeitsabruf und dem Arbeitsantritt ein Mindestzeitraum von vier Tagen liegen muss!
  • Befassen Sie sich mit den Ausnahmen bei der Arbeit auf Abruf!

FAQs

Was passiert mit nicht abgerufener Arbeitszeit in einem Minijob auf Abruf?

In der Abruf-Vereinbarung legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine tägliche und wöchentliche Arbeitszeit fest, die der Arbeitgeber flexibel abrufen kann. Wird vereinbarte Arbeitszeit nicht abgerufen, muss der Arbeitgeber diese grundsätzlich dennoch bezahlen. Allerdings kann es auch eine Vereinbarung geben, die die Übertragung der nicht abgerufenen Arbeitszeit in den folgenden Abrechnungszeitraum vorsieht.

Welche Fristen gelten bei Arbeit auf Abruf?

Minijobber/innen, die sich auf Arbeit auf Abruf eingelassen haben, müssen keineswegs sofort parat stehen, wenn der Arbeitgeber nach ihnen verlangt. Dieser muss den Arbeitseinsatz mindestens vier Tage vorher ankündigen. Bei einem kurzfristigeren Arbeitsabruf ist man nicht dazu verpflichtet, zu arbeiten.

Welche Konsequenzen hat eine fehlende Abruf-Vereinbarung bei einem Minijob auf Abruf?

Wenn eine geringfügige Beschäftigung als Arbeit auf Abruf gestaltet sein soll, ist eine Abruf-Vereinbarung mit genauer Festlegung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ein Muss. Ohne eine solche Vereinbarung geht der Gesetzgeber von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden aus. Selbst bei einer Bezahlung auf Mindestlohnniveau wird so die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, sodass es sich nicht mehr um einen versicherungsfreien Minijob handelt.

Minijobs für Menschen mit Behinderung – Wissenswertes rund um geringfügige Beschäftigungen bei einer Schwerbehinderung

Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Gleichbehandlung und dürfen nicht diskriminiert oder benachteiligt werden. Die hohen Anforderungen in der Arbeitswelt sind für Arbeitnehmer/innen mit Handicap jedoch besondere Herausforderungen. Wer anstelle eines Hauptjobs einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, sollte hier seine Arbeitsrechte kennen. Das gilt ebenfalls für Menschen mit Behinderung, die zusätzlich einem Minijob nachgehen und sich der Doppelbelastung stellen, um sich einen Hinzuverdienst zu sichern.

Grundsätzlich sollte man sich mit den besonderen Regelungen im Minijob für Menschen mit Behinderung befassen. Nur wer die Details kennt, kann seine Rechte wahrnehmen. Nachfolgend erfahren Interessierte viel Wissenswertes zu diesem Thema.

Diese Personen gelten als Menschen mit Behinderung

Die Frage, wann von Menschen mit Behinderung die Rede ist, kommt immer wieder auf. Grundsätzlich handelt es sich um Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen. In Bezug auf das Arbeitsrecht trifft die Bezeichnung als Mensch mit Behinderung allerdings nur zu, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 von der Versorgungsverwaltung festgestellt wurde. Betroffene sind dann im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, der über den Behinderungsgrad sowie etwaige Merkzeichen Auskunft gibt.

Der besondere Schutz von Menschen mit Behinderung im Minijob

Der deutsche Gesetzgeber sieht einen besonderen Schutz für Menschen mit Behinderung vor. Minijobs bilden im Arbeitsrecht keine Ausnahme, sodass auch schwerbehinderte Minijobber/innen in besondere Maße geschützt werden. Dadurch soll eine Benachteiligung von Menschen mit Handicap vermieden werden.

Der Schutz von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt umfasst verschiedene Aspekte. Hervorzuheben sind der besondere Kündigungsschutz, der Anspruch auf Zusatzurlaub und die mögliche Befreiung von Mehrarbeit, die über eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgeht. Außerdem wirkt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Beschäftigten einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderung entgegen. Die besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ebenfalls erwähnenswert.

Checkliste: Typische Einsatzmöglichkeiten für Minijobber/innen mit Behinderung

Grundsätzlich können Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig werden. Häufig gibt es aber spezielle Einsatzmöglichkeiten, die weniger Druck bedeuten und abgestimmte Arbeitsbedingungen bieten. Das kann man auch im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen beobachten. Behindertenwerkstätten und soziale Einrichtungen eignen sich vielfach besonders gut als Arbeitsstätten für Menschen mit Behinderung. Die folgenden klassischen Minijobs kommen aber gegebenenfalls auch infrage:

  • Zeitungszustellung
  • Aushilfstätigkeiten im Handel
  • Hauswirtschaft
  • leichte Bürotätigkeiten

5 Tipps für Minijobber/innen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung, die einen Minijob ins Auge fassen, müssen einiges bedenken. Grundsätzlich dürfen sie aber nicht benachteiligt werden und können somit durchaus einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Damit sie diese Herausforderung meistern und maximal von dem zusätzlichen Verdienst profitieren, gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:

  • Beachten Sie stets die Zuverdienstgrenzen, die für Sie aufgrund zusätzlicher Leistungen gegebenenfalls gelten!
  • Lassen Sie sich von Mehrarbeit befreien, um die Belastung im Minijob gering zu halten!
  • Trauen Sie sich, Probleme oder Unklarheiten anzusprechen!
  • Informieren Sie sich über Ihre besonderen Rechte als Arbeitnehmer/in mit Behinderung!
  • Nutzen Sie die Beratungsangebote sozialer Einrichtungen, des Arbeitsamtes und der Minijob-Zentrale!

FAQs

Worauf kommt es bei einem Minijob für Menschen mit Behinderung an?

Menschen mit Behinderung sollten bei der Auswahl eines Minijobs vor allem auf die jeweiligen Rahmenbedingungen achten. Die geringfügige Beschäftigung darf sie nicht überlasten oder überfordern. Gleichzeitig sollte es sich um eine Tätigkeit handeln, die das Potenzial ausschöpft und vielleicht die Basis für einen Wechsel in ein Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit oder Vollzeit schafft.

Wie viel dürfen Menschen mit Behinderung dazuverdienen?

Die übliche Verdienstgrenze im Minijob von maximal 520 Euro pro Monat gilt auch für Menschen mit Behinderung. Falls diese aber zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente oder Sozialleistungen beziehen, müssen sie gegebenenfalls andere Zuverdienstgrenzen ebenfalls beachten. Im Zweifelsfall sollte man sich daher vorab eingehend beraten lassen.

Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn sie einen Minijobber mit Behinderung einstellen?

Arbeitgeber können je nach Betriebsgröße dazu verpflichtet sein, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Dabei müssen sie den besonderen Schutz von Arbeitnehmern mit Behinderung beachten und ihren Fürsorgepflichten gerecht werden, indem sie behindertengerechte Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Das gilt nicht nur für klassische Angestelltenverhältnisse, sondern auch für geringfügige Beschäftigungen.

Arbeitslos und Minijob – das müssen Arbeitslose in Sachen Minijob wissen

Arbeitssuchende haben in der Regel viel Zeit, aber kein eigenes Einkommen. Sie sind auf staatliche Unterstützung angewiesen und verlieren mitunter die Struktur ihres Alltags. Solange die Arbeitssuche anhält, kann ein Minijob eine gute Lösung sein. Allerdings müssen Arbeitslose auch einiges beachten, wenn sie einem Nebenjob nachgehen möchten. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls auch beraten zu lassen.

Minijob und Arbeitslosengeld I

Wer über die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I bezieht, kann die Zeit der Arbeitslosigkeit beispielsweise für einen Nebenjob nutzen. Arbeitssuchende, die keine Abzüge riskieren wollen, müssen wissen, dass die monatliche Hinzuverdienstgrenze bei 165 Euro liegt. Außerdem muss die Tätigkeit einen regelmäßigen Umfang von weniger als 15 Stunden pro Woche aufweisen, da ansonsten der Status als Arbeitsloser nicht mehr gegeben ist.

Minijob und Bürgergeld

Als Empfänger/in von Bürgergeld hat man nur wenig Geld zur Verfügung, schließlich erhält man lediglich die Grundsicherung, um das Existenzminimum abzusichern. Arbeitslose, die einerseits Schwierigkeiten haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, andererseits aber einen Minijob ergattern können, sollten diese Gelegenheit nutzen. Ein Hinzuverdienst von bis zu 100 Euro im Monat bleibt anrechnungsfrei. Im Falle einer Überschreitung des Grundfreibetrags, erfolgt eine anteilige Anrechnung auf das Bürgergeld. Abgesehen von dem zusätzlichen Einkommen ist es für Arbeitslose von Vorteil, wenn sie Erfahrungen sammeln und Kontakte knüpfen, indem sie der geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Mitunter ergibt sich daraus die Chance auf ein geregeltes Angestelltenverhältnis.

Checkliste: So meldet man dem Arbeitsamt einen Minijob

Menschen, die Leistungen von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter erhalten, können sich etwas dazuverdienen, indem sie zumindest einem Nebenjob nachgehen. Dabei handelt es sich typischerweise um eine Beschäftigung auf Minijob-Basis. Abgesehen davon, dass die jeweilige anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze beachtet werden muss, darf die Meldung der Beschäftigung auf keinen Fall unterbleiben. Die folgenden Schritte sind dazu erforderlich:

  • Nebeneinkommen online per eService anzeigen
  • Werbungskosten online anzeigen
  • Übermittlung der Bescheinigung über Nebeneinkommen vom Arbeitgeber

5 Tipps für Arbeitslose mit Minijob

All diejenigen, die eine Phase der Arbeitslosigkeit mit einem Minijob überbrücken wollen, sollten das Arbeitsamt unbedingt in Kenntnis setzen. Auch ansonsten sollte man einiges beachten. Die folgenden Tipps können daher sehr hilfreich sein:

  • Melden Sie Ihren Nebenjob vorab beim Arbeitsamt an!
  • Stellen Sie sicher, dass Sie trotz des Nebenjobs für das Arbeitsamt erreichbar sind!
  • Nutzen Sie die jeweilige Verdienstgrenze aus!
  • Bedenken Sie, dass Sie Ihren Freibetrag mithilfe der Werbungskosten erhöhen können!
  • Lassen Sie sich beim Arbeitsamt und/oder der Minijob-Zentrale rund um Minijobs während der Arbeitslosigkeit beraten!

FAQs

Was passiert, wenn man einen Nebenjob nicht dem Arbeitsamt meldet?

Das Arbeitsamt muss vor der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung über den Minijob informiert werden, sofern der Minijobber Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld bezieht. Erfolgt diese Meldung nicht, kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Eine Strafanzeige wegen Betrugs, die Rückforderung der gezahlten Leistungen sowie eine Sperrung können drohen.

Warum lohnt sich ein Minijob für Arbeitslose besonders?

Unabhängig von der Verdienstgrenze in Höhe von 520 Euro monatlich für geringfügige Beschäftigungen dürfen Arbeitslose nur 100 Euro beziehungsweise 165 Euro im Monat dazuverdienen. Übersteigt ihr Entgelt diesen Betrag, wird es auf die Leistungen vom Arbeitsamt angerechnet. Finanziell lohnt sich ein Nebenjob somit nur bedingt. Arbeitssuchende können trotzdem in besonderem Maße profitieren, denn so finden sie ins Arbeitsleben zurück und können mitunter in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wechseln. Außerdem bieten Minijobs die Gelegenheit, neue Arbeitsbereiche kennenzulernen, was der beruflichen Orientierung sehr zuträglich sein kann.

Worauf müssen Arbeitslose bei einem Minijob in Form einer kurzfristigen Beschäftigung achten?

Arbeitssuchende, die Leistungen vom Arbeitsamt beziehen und einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen möchten, sollten vorsichtig sein. Grundsätzlich gibt es hier zwar keine Verdienstgrenze, für Arbeitslose liegt diese aber bei 520 Euro im Monat. Wer mehr im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung verdient, gilt als berufsmäßig Beschäftigter und verliert mitunter seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.

Minijob Mindestlohn 2023 – Wissenswertes für Minijobber/innen rund um den Mindestlohn

Die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns hat vor einigen Jahren für große Aufmerksamkeit in Deutschland gesorgt. Dennoch sind sich viele Menschen nicht bewusst, dass der Mindestlohn auch im Minijob gilt. Geringfügig Beschäftigte tun somit gut daran, sich mit dem Thema zu befassen. Hier erfahren sie viel Wissenswertes und können sich ein Bild von der Situation machen.

Darum handelt es sich bei dem Mindestlohn

Da es sich bei dem Mindestlohn um eine noch recht junge Einrichtung in Deutschland handelt, wirft dieser vielfach Fragen auf. Zunächst geht es um eine konkrete Definition des Begriffs, um zu verstehen, worum es sich dabei genau handelt. Der Mindestlohn ist das gesetzlich festgelegte Mindestarbeitsentgelt pro Stunde, das nicht unterschritten werden darf. Ein geringerer Stundenlohn ist demnach nicht zulässig.

Diese Arten von Mindestlöhnen gibt es in Deutschland

Wenn es um den Mindestlohn in Deutschland geht, ist festzuhalten, dass es verschiedene Arten von Mindestlöhnen gibt. Man denkt zwar stets zuerst an den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes, die folgenden Varianten müssen gegebenenfalls allerdings auch berücksichtigt werden:

  • Branchenmindestlohn
  • Mindestlohn für die Pflegebranche
  • Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer
  • Vergabemindestlohn

Checkliste: Diese Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es

Das Mindestlohngesetz, Tarifverträge, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Vergabegesetze der Länder sind die gesetzlichen Grundlagen für den Mindestlohn in Deutschland. Grundsätzlich gilt der jeweilige Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse, sodass auch Minijobber/innen von dieser Mindestvergütung profitieren. Dennoch gibt es gewisse Ausnahmen, die man kennen sollte. Die folgende Checkliste bietet einen Überblick über die Ausnahmen vom Mindestlohn:

  • Auszubildende
  • Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten
  • freiwillige Praktikantinnen und Praktikanten (bei bis zu drei Monaten Dauer)
  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ehrenamtler/innen

5 Tipps rund um den Mindestlohn im Minijob

In der Regel greift der Mindestlohn auch im Minijob, sodass auch geringfügig Beschäftigte davor geschützt werden, ausgebeutet zu werden. Man sollte sich allerdings nicht blind auf den Arbeitgeber verlassen, sondern selbst informieren. Die folgenden Tipps können im Umgang mit dem Mindestlohn im Minijob sehr hilfreich sein:

  • Hinterfragen Sie, ob für Sie eine Ausnahme vom Mindestlohn gilt!
  • Informieren Sie sich, ob in Ihrem Minijob gegebenenfalls ein spezieller Mindestlohn gilt!
  • Beachten Sie, dass der vereinbarte Stundenlohn in Verbindung mit der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen Ihre Arbeitszeit begrenzt!
  • Kontrollieren Sie die Lohnabrechnung, um sicherzustellen, dass Sie nach Mindestlohn bezahlt werden!
  • Lassen Sie sich gegebenenfalls bei der Minijob-Zentrale über den Mindestlohn im Minijob beraten!

FAQs

Wie wirkt sich der Mindestlohn im Minijob auf die Arbeitsstunden aus?

Im Allgemeinen ist der Umfang einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht begrenzt, da nur die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat ausschlaggebend für den Status als Minijob ist. Durch den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro (2023) gibt es aber dennoch eine Begrenzung der Arbeitsstunden. Wer als Minijobber lediglich den Mindestlohn erhält, darf somit maximal 43,3 Stunden pro Monat arbeiten, da ansonsten die Verdienstgrenze überschritten wird.

Welche Zuwendungen und Zulagen werden auf den Mindestlohn angerechnet?

In Zusammenhang mit dem Mindestlohn im Minijob kommt immer wieder die Frage auf, welche Zuwendungen und Zulagen angerechnet werden. Grundsätzlich setzt die Anrechnung voraus, dass es sich um eine Gegenleistung für tatsächlich geleistete Arbeit handelt. Ein klassisches Beispiel sind hier Überstunden. Auch Akkordprämien sind anrechenbare Verdienstanteile. Auf Trinkgeld oder einen Nachtzuschlag trifft das dahingegen nicht zu.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2023?

Die Höhe des Mindestlohns ist nicht in Stein gemeißelt und wird immer wieder angepasst. Zum 1. Oktober 2022 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Dieser gilt brutto je Zeitstunde und hat auch 2023 Bestand. In einzelnen Branchen oder auch aufgrund spezieller Tarifverträge kann der geltende Mindestlohn aber auch höher sein.

Mehrere Minijobs gleichzeitig – geht das?

Dass viele Menschen als Multijobber tätig sind, ist heute keine Seltenheit mehr. Vor allem diejenigen, die in einem Job nicht genug verdienen, widmen sich mehreren Jobs. Auf diese Art und Weise können sie ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften. Auch diejenigen, die mehreren Minijobs gleichzeitig nachgehen, verfolgen dieses Ziel. Dass man dabei einiges beachten muss und außerdem ein gutes Organisationsgeschick braucht, steht außer Frage. Hier erfahren Interessierte Wissenswertes über mehrere Minijobs gleichzeitig.

Das gilt bei mehreren Minijobs ohne Hauptbeschäftigung

Personen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können beliebig vielen Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nachgehen. Allerdings müssen sie die Verdienstgrenze von 520 Euro monatlich beachten, die für alle geringfügigen Beschäftigungen zusammen gilt. Wer mehr als 520 Euro insgesamt verdient, muss Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. In diesem Fall werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig, was für teils hohe Abgaben sorgen kann.

So wirken sich mehrere Minijobs neben dem Hauptberuf aus

Berufstätige mit einer Teilzeit- oder Vollzeitstelle fassen teilweise einen Nebenjob ins Auge, um ihre finanzielle Lage zu verbessern. Dass das mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, bleibt nicht aus. Zudem sollten sie wissen, dass sie ihren Arbeitgeber über den parallelen Minijob in Kenntnis setzen müssen. Der monatliche Verdienst muss sich im Rahmen der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen bewegen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Menschen mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur einen Minijob haben dürfen. Bei mehreren Minijobs neben dem Hauptberuf bekommen sie nicht nur zeitliche Probleme, sondern müssen für zusätzliche Minijobs Beiträge zur Sozialversicherung sowie Steuern zahlen.

Das sind die Vor- und Nachteile mehrerer Minijobs

Bevor man mehrere geringfügige Beschäftigungen annimmt, sollte man dies hinterfragen und sich mit den Vor- und Nachteilen befassen. So sammelt man die relevanten Fakten und kann anschließend abwägen, ob es tatsächlich der richtige Weg ist, zwei oder mehr Minijobs nachzugehen.

Vorteile

  • zusätzlicher Verdienst
  • flexible Beschäftigungsverhältnisse
  • Versicherungsfreiheit

Nachteile

  • hoher organisatorischer Aufwand
  • Verdienstgrenze von insgesamt 520 Euro im Monat
  • neben Hauptjob nur ein Minijob sozialversicherungsfrei möglich

Checkliste: Das müssen Selbständige bei mehreren Minijobs beachten

Nicht nur Arbeitssuchende und Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige haben zuweilen Interesse an einem oder mehreren Minijobs. Grundsätzlich können auch Selbständige einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, müssen allerdings einiges beachten. Die folgende Checkliste weist auf die wesentlichen Aspekte hin:

  • mehrere Minijobs möglich
  • insgesamt keine Überschreitung der Verdienstgrenze

Checkliste: Darauf kommt es bei mehreren Minijobs bei Rentnern an

Nicht wenige Menschen denken im Alter über einen oder sogar mehrere Minijobs nach. Finanzielle Probleme oder auch der Wunsch, noch gebraucht zu werden, wecken bei vielen Seniorinnen und Senioren das Interesse an einer geringfügigen Beschäftigung neben der Rente. Im Folgenden erhalten sie eine Übersicht über die Punkte, die sie dabei beachten sollten:

  • keine Hinzuverdienstgrenze
  • mehrere geringfügige Beschäftigungen möglich
  • Art der Rente ist ausschlaggebend für die Sozialversicherungspflicht
  • Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat

5 Tipps für alle, die mehrere geringfügige Beschäftigungen ins Auge fassen

Mehrere Minijobs erscheinen in einigen Lebenssituationen als perfekte Lösung. So kann man etwas dazu verdienen und bleibt dennoch flexibel. Dass die Abgaben minimal sind, ist ein weiterer Pluspunkt. Dennoch sollte man das Multijobbing nicht auf die leichte Schulter nehmen. Passend dazu gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:

  • Beachten Sie, dass mehrere Minijobs bei einem Arbeitgeber nicht möglich sind!
  • Informieren Sie Ihren Hauptarbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit!
  • Achten Sie darauf, dass Sie die Verdienstgrenze von aktuell 520 Euro im Monat insgesamt nicht überschreiten!
  • Bedenken Sie, dass die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stets für alle Minijobs gilt!
  • Planen Sie Ihre verschiedenen Arbeitseinsätze realistisch, um im Alltag Stress möglichst zu vermeiden!

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Die Ausübung mehrerer Minijobs ist grundsätzlich unproblematisch, sofern man einige Regeln beachtet. Dabei geht es nicht nur darum, dass man insgesamt nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen darf, sondern auch darum, dass Berufstätige nur einen versicherungsfreien Nebenjob haben können. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel. Aus diesem Grund tun angehende Minijobber/innen gut daran, den folgenden Tipp aus unserer Redaktion zu beherzigen.

Beachten Sie die besonderen Regeln für mehrere Minijobs in Sonderfällen!

Dass man neben der Hauptbeschäftigung nur einen sozialversicherungsfreien Minijob haben kann, ist Fakt. Interessierte sollten wissen, dass es einige besondere Regelungen für Sonderfälle gibt. Eine betriebliche Berufsausbildung, ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr und ein Bundesfreiwilligendienst gelten so als Hauptjob. Auch bei einem Bezug von Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld oder Vorruhestandsgeld hat man bereits einen Hauptjob.

FAQs

Wie viele Minijobs darf man haben?

Die Zahl der Minijobs, die parallel ausgeübt werden, ist nicht begrenzt. Wer aber einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf nachgeht, kann nur einen versicherungsfreien Minijob nebenbei haben.

Wer kann mehrere Minijobs haben?

Menschen ohne Hauptbeschäftigung können problemlos mehreren geringfügigen Beschäftigungen nachgehen. Auch diejenigen, die einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können theoretisch mehr als einen Minijob haben. Dabei müssen sie allerdings beachten, dass die weiteren Jobs sozialversicherungs- und steuerpflichtig werden.

Welche Alternativen gibt es zu mehreren Minijobs?

Wer mehrere Minijobs hat, geht mehreren geringfügigen Beschäftigungen nach, um die Verdienstgrenze von 520 Euro auszureizen und so seine finanzielle Situation zu verbessern. Es kann aber auch eine Überlegung wert sein, nach einem Minijob Ausschau zu halten, der die vollen 520 Euro einbringt. Zudem kommt vielleicht ein Wechsel in einen Midijob oder eine andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Betracht.